Das Netzwerk Rauchen, die führende Organisation zur Verbreitung der Tabakmafia-Lügenopern, besteht aus einer Hand voll Passivrauchschädenskeptikern, die sich stets auf den Plan gerufen fühlen, wenn in Interetforen über Rauchverbote debattiert wird. Die Protagonisten der Tabakindustrie überschwemmen diese Diskussionen regelrecht mit Kommentaren über die „Mär“ von der Schädlichkeit des Passivrauchens, der sogenannten „Passivrauchlüge“.
Das Phänomen ist kein neues, denn tatsächlich gibt es seit vielen Jahren heftige Diskussionen über die „wahre“ Schädlichkeit des Passivrauchens. Allerdings nicht in Fachkreisen, sondern vielmehr in den Medien und auf einschlägigen Webseiten, die meist von Mitgliedern dieses dubiosen Rauchernetzwerks betrieben werden.
Die Passivrauchzweifler können für einen militanten Hardcoreraucher vermutlich auf den ersten Blick erstaunlich überzeugend wirken, aber jeder denkfähige Mensch wird nach einer kleinen Recherche der Für und Wider vom Gegenteil überzeugt sein.
Ein Beispiel, das oft von der fünften Kolonne der Tabakmafia zitiert wird ist der Artikel des Technikphilosophen Prof. Günter Ropohl mit dem Titel „Passivrauchen als statistisches Konstrukt“ , purer pseudowissenschaftlicher Unfug.
Warum?
1. Es gibt mehrere solcher Artikel wie jenen von Ropohl. Sie sind in der Argumentation einander alle sehr ähnlich, weil sie sich an denselben Informationsquellen bedienen. Diese Quellen wiederum werden zumindest teilweise von der Tabakindustrie gespeist. Dazu gibt es inzwischen Untersuchungen.
2. Typisch ist etwa der Hinweis auf wissenschaftliche „Dissidenten“, die angeblich totgeschwiegen werden. Ropohl zitiert Enstrom/Kabat 2003. Dabei weiß man inzwischen, dass diese Studie nicht nur schwere methodische Mängel hatte, sondern auch, dass Enstrom verschwiegen hatte, dass er seit Jahren von der Tabakindustrie gesponsert worden war.
3. Ebenfalls ganz typisch ist die Behauptung, dass in der Epidemiologie Risikofaktoren mit einem relativen Risiko (RR) unter 2,0 generell nicht weiter beachtet werden. Die Behauptung muss jeden verwundern, der schon mit epidemiologischen Studien zu tun hatte. Das wird üblicherweise durch Zitate belegt, u.a. aus Taubes 1995, den auch Ropohl zitiert. Bei näherer Betrachtung erweisen sich diese Zitate als aus dem Kontext gerissen und bewusst missverstanden. Sie gelten für kleine RRs, für die nur eine einzige epidemiologische Studie vorliegt.
4. Ropohl argumentiert und zitiert extrem selektiv. Z.B. das Herumreiten auf festgelegten Grenzwerten zu Niktoin am Arbeitsplatz ist sehr seltsam – als ob diese Grenzwerte die wissenschaftliche Wahrheit verkörpern würden. Alleine zum Lungenkrebsrisiko von nichtrauchenden Partnern von Rauchern gibt es über 50 Studien und ein paar Metaanalysen, die insgesamt klar auf ein RR von etwa 1,25 hinauslaufen. Die kann man nicht durch den Hinweis auf allgemeine Schwächen der Epidemiologie einfach wegwischen. Dazu kommt, dass völlig unterschiedliche methodologische Ansätze alle dasselbe Bild ergeben. Biologische Plausibilität liegt auch vor. Die Evidenz ist m.E. unübersehbar, wenn man unvoreingenommen analysiert.
5. Ropohls eigene Zahlen widersprechen seiner Botschaft. Auf S. 53 mokiert er sich darüber, dass Passivraucher durchschnittlich „nur“ eine tägliche Dosis von etwa 0,15 Zigaretten einatmen und meint, dass das RR bei solch geringen Dosen vernachlässigbar bzw. „überhaupt nicht mehr messbar“ sei. Nun, bekanntermaßen liegt das RR eines langjährigen Aktivrauchers bei etwa 30. Legt man 20 Zigaretten täglich für den Aktivraucher zugrunde, so ist das das 133-fache des Passivrauchers. Dieser müsste bei linearer Dosis-Wirkung Beziehung also ein RR von etwa 1,22 haben. Das stimmt mit den im Bereich 1,2 bis 1,3 angegebenen RRs sehr gut überein, die Ropohl eigentlich widerlegen will.
6. Ropohl bezeichnet die Pötschke-Langer-Studie als völlig unplausibel und stützt sich dabei auf die Zahlen aus Tabelle 1 seines Artikels, die eine geringere Mortalität von Passivrauchern zeigen. Das ist schon beinahe lächerlich. Ropohl weiß sehr wohl, dass reine Passivraucher keine Aktivraucher sein können, letztere aber bekanntermaßen die Mortalität in den Gesamtzahlen erhöhen. Dieses Argument ist manipulativ.
Ropohl’s Artikel ist pure Manipulation, ganz im Stil der Tabakindustrie. 1998 wurden die Tabakkonzerne im Zuge der großen Schadensersatzprozesse von US-Gerichten dazu gezwungen, ihre gesamten internen Dokumente öffentlich zugänglich zu machen. Auf Seiten wie www.tobaccodocuments.org oder www.legacy.library.ucsf.edu kann jeder in den insgesamt 40 Millionen Seiten stöbern.
Thilo Grüning von der London School of Hygiene & Tropical Medicine hat mit einigen Kollegen die Dokumente systematisch ausgewertet und untersucht. Dabei fand er Beweise dafür, wie die Tabakindustrie hochrangige deutsche Ärzte und Wissenschaftler über Jahrzehnte hinweg mithilfe von Geld zu ihren Gunsten beeinflusst und die Forschung manipuliert hat.
Die Ergebnisse sind erschreckend: Führende Köpfe in Medizin und Forschung standen über Jahre hinweg auf den Gehaltslisten der Tabakkonzerne. Von 1950 an baute die Tabakindustrie ein Netzwerk von Forschungsinstitutionen und Wissenschaftlern auf, die finanziell von ihr abhängig waren. Im Gegenzug verschleierten und manipulierten diese Wissenschaftler jahrzehntelang Erkenntnisse über die Gefährlichkeit des Rauchens und Passivrauchens und lieferten zahlreiche tendenziöse Gegenstudien, die das Rauchen und Passivrauchen als harmlos darstellten.
Warum Ropohl ein Pseudowissenschaftler ist
Januar 20, 2009
Das Thema Passivrauchen, seine gesundheitswissenschaftliche Bewertung und die darauf gestützten Nichtraucherschutzgesetze bewegen die Gemüter. Das ist weder verwunderlich noch verwerflich. Auf der einen Seite stehen die Erwartungen von Nichtrauchern, dass sie vor Gesundheitsschäden durch Passivrauchen geschützt werden, auf der anderen Seite die Befürchtungen der Raucher, aus Gründen des Nichtraucherschutzes ungebührlich in ihrer Freiheit eingeschränkt zu werden, an allen Orten rauchen zu können. Außerdem sehen sich Gastwirte in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt, wenn sie von Rauchverboten in öffentlichen Räumen betroffen sind. Es geht um eine Güterabwägung. Diese Güterabwägung wird in besonderer Weise dadurch erschwert, dass die bedeutsamste gesundheitliche Folge des Passivrauchens, das Auftreten von zurechenbaren Sterbefällen, vor allem durch epidemiologische Studien ermittelt wurde, also auf statistischen Berechnungen beruht. Statistik und Unsicherheit sind zwei Seiten einer Medaille und Unsicherheit wird oft mit Nichtwissen gleichgesetzt. Aber Statistik ist nichts anderes als das Bemühen, Wissen trotz Unsicherheit zu gewinnen, d.h. Die in der Natur des „Risikos“ liegende Unsicherheit einzugrenzen. Neben epidemiologischen Studien beruht die Bewertung der gesundheitlichen Relevanz des Passivrauchens zudem auf einer Vielzahl anderer Quellen, z.B. Messungen zu tabakbedingten Schadstoffen in der Raumluft oder toxikologischen Befunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008. diese Evidenzbasis zur Kenntnis genommen.
Es sieht den Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren als „überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ und verhilft daher gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass es beim Thema Passivrauchen um eine Risikobewertung geht, konsequenterweise dem Vorsorgeprinzip zur Geltung. Der Gesetzgeber dürfe sich „auf die zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen stützen, nach denen mit dem Passivrauchen schwerwiegende gesundheitliche Risiken verbunden sind“. Er habe auch einen Beurteilungsspielraum bei der „Einschätzung der in den Blick genommenen Gefährdung“. Weitreichende Nichtraucherschutzgesetze sind daher zulässig, auch für die Annahme besonderer Gefährdungen in Gaststätten gebe es „hinreichende tatsächliche Grundlagen“. Das Gericht zieht daraus das Fazit: „Zum Schutz vor Gefährdungen der Gesundheit durch Passivrauchen sind gesetzliche Rauchverbote in Gaststätten geeignet und erforderlich.“ Dabei erkennt das Gericht aber auch an, dass kleine Gaststätten keine Wettbewerbsnachteile durch Rauchverbote haben sollen. Die Nichtraucherschutzgesetze einiger Länder müssen nachgebessert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat damit in seiner Betrachtung, wie der wissenschaftliche Risikodiskurs in staatliches Handeln zu übersetzen ist, eine kluge Abwägung vorgenommen.
Günter Ropohl,“renommierter“ Technikphilosoph, hat kürzlich in seinem Novo-Artikel mit dem Titel „Passivrauchen als statistisches Konstrukt“ die gegenteiligen Konsequenzen gezogen.Er kritisiert generell, dass sich die Politik auf epidemiologische Studien stützt, und sieht darin nur „pseudowissenschaftliche Vorurteile“. Sein Fazit:
„Wissenschaft gibt sich dazu her, die Persönlichkeitsrechte von Millionen rauchender Menschen und die Gewerbefreiheit von Tausenden gastronomischen Betrieben auf dem Altar fiktiver Gesundheitsgefahren zu opfern.Wissenschaft gibt sich dafür her, eine Verbotsgesellschaft zu legitimieren, in der die Gesundheitsobsessionen einer fundamentalistischen Minderheit zum allgemeinen Gesetz erhoben werden …“Solche Wissenschaft, die sich unzuständigerweise in die Politik einmischt, macht sich der totalitären Anmaßung schuldig“.
Warum ein Technikphilosoph, der sich beruflich ausführlich mit Technikfolgenabschätzung und mit dem Risikodiskurs beschäftigt hat, sich in dieser Weise dagegen ausspricht, dass die Politik unter Unsicherheit entscheidet und dabei angesichts der Tragweite der Entscheidung dem Vorsorgeprinzip folgt, ist unverständlich. Mag diese Position noch als theoretisch denkbare, wenn auch praktisch unverantwortliche politische Option durchgehen, so ist es absolut unakzeptabel, dass Ropohl mit seiner Stellungnahme den Anspruch einer „wissenschaftstheoretischen Kritik“ erhebt, aber die methodischen Standards der von ihm kritisierten Epidemiologie und speziell die Forschungslage zum Thema Passivrauchen ignoriert bzw. offenkundig falsch wiedergibt und somit die Regeln wissenschaftlicher Dispute in einer unseriösen Weise unterläuft. Im Folgenden soll dies an einigen Punkten der Argumentation Ropohls gezeigt werden.
Monokausalität versus multifaktorielle Verursachung:
Ropohl unterstellt der Epidemiologie, dass sie
„Tabakrauch … als einzige Ursache isoliert, und Lungenoder HerzKreislauferkrankungen sowie daraus folgende Todesfälle werden als Wirkungen allein dieser Ursache zugerechnet.Andere mögliche externe Ursachen und interne Bedingungen werden meist gar nicht oder allenfalls unzureichend in Rechnung gestellt“.
Dies sei ein „monokausaler Ansatz, der schon allein dadurch diskreditiert sei, dass viele Raucher nicht an den genannten Krankheiten sterben, während viele Nichtraucher daran sterben. Man kann Günter Ropohl vielleicht zugute halten, dass er als Philosoph nicht mit epidemiologischen Methoden vertraut ist. Ropohl hat offensichtlich nicht verstanden, wie in multivariaten Analysen Wechselwirkungen zwischen mehreren Variablen verrechnet werden, dass die systematische Berücksichtigung von Confoundern geradezu ein unverzichtbares Element epidemiologischer Analysen ist und dass die Bestimmung attributabler Risiken somit mitnichten auf monokausalen Ansätzen beruht. Obige Aussage Ropohls ist schlicht von der Sache her falsch. Der Blick in ein beliebiges Lehrbuch der Epidemiologie hätte hier weitergeholfen.
Hohe und niedrige Risiken:
Ropohl kritisiert, dass die Epidemiologie des Passivrauchens von kleinen relativen Risiken handelt, z.B. dem Wert 1,2. Man ginge ansonsten davon aus, dass das relative Risiko
„… größer als 2 sein muss, wenn man dem betreffenden Risikofaktor Aufmerksamkeit schenken soll; für manche Autoren ist dieser Grenzwert erst bei 4 oder 5 erreicht“ .
Ein relatives Risiko von 1,2 ist in epidemiologischen Studien in der Tat oft nicht einfach dingfest zu machen. Es sind dazu wiederholte gute, auch von der Fallzahl her ausreichende Studien nötig. Aber das spricht nicht dagegen, solche Risiken zu bestimmen. Ob man einem Risikofaktor Aufmerksamkeit schenken soll oder nicht, ist dem relativen Risiko allein nicht anzusehen. Ein relatives Risiko von 5 kann unbedeutend sein, wenn das absolute Risiko gering ist, ein relatives Risiko von 1,2 kann sehr bedeutend sein, wenn das absolute Risiko groß ist, wie das bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs der Fall ist, bzw. wenn die Bevölkerungsgruppe, die einem geringen relativen Risiko ausgesetzt ist, groß ist, wie das beim Passivrauchen der Fall ist. An anderer Stelle relativiert Ropohl auch die epidemiologisch errechneten 3300 Passivrauchtoten zu „gerade einmal 0,4 Prozent der Todesfälle“ in Deutschland . Wie viele müssten es wohl seiner Meinung nach sein, dass sich epidemiologische und politische Aufmerksamkeit lohnt?
Schwellenwerte bei kanzerogenen Stoffen:
Ropohl kritisiert das Deutsche Krebsforschungszentrum für die Aussage, dass für die im Tabakrauch enthaltenen Kanzerogene keine Wirkungsschwellen definiert werden können. Dies sei falsch, schon Paracelsus habe darauf hingewiesen, es komme immer auf die Dosis an. Ropohl widerspricht damit allen geltenden toxikologischen Standards .
Die MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft hatte Tabakrauch schon vor längerer Zeit in die Gruppe der krebserzeugenden Stoffe eingeordnet. Für diese Stoffgruppe wurden bisheraus gutem Grundkeine Schwellenwerte definiert. Potenziell kann z.B. eine einzige Asbest-Faser, kann ein einziges Nitrosamin-Molekül Krebs erzeugen.
Korrelation und Kausalität:
Ropohl unterstellt der Epidemiologie, nicht zwischen Korrelation und Kausalität unterscheiden zu können.
„Es ist ein Kardinalfehler der Epidemiologie, aus einem rein statistischen Zusammenhang zwischen irgendwelchen Variablen zu folgern, die eine Variable wäre die Ursache der anderen“.
Kein guter Epidemiologe würde das tun, keine Studie, die dies tut, würde ein Review in einer wissenschaftlichen Zeitschrift überstehen, jedes Lehrbuch der Epidemiologie geht auf diesen Sachverhalt ein. Die bekannten Kriterien von Bradford Hill geben an, unter welchen Bedingungen bei einer statistischen Assoziation hypothetisch Kausalität vermutet werden darf. Dazu gehören z.B. die biologische Plausibilität der Befunde, die Konsistenz der Befunde verschiedener Studien oder die Kohärenz mit dem aktuellen Wissensstand. Diese Kriterien sind, was den Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Gesundheitsschäden angeht, zweifelsfrei erfüllt.
Mortalität und Prozentrechnen:
Ropohl zeigt eine Tabelle mit den Sterbefällen der Allgemeinbevölkerung („Alle Tode“) und mit den dem Passivrauchen zugeordneten Sterbefällen („PR-Tode“) nach Altersgruppen: Hinzu kommen eigentlich in der Altersgruppe unter 45 Jahren noch 60 Fälle des plötzlichen Kindstods, zusammen ergeben sich dann die 3300 dem Passivrauchen zurechenbaren Sterbefälle. Die prozentuale Verteilung der Sterbefälle interpretiert Ropohl als „Mortalität“ und leitet aus dem Vergleich der beiden Prozentspalten ab, die „Mortalität“ der Passivraucher sei in jungen Jahren niedriger als die der Allgemeinbevölkerung. Aber die dem Passivrauchen zugeordneten Sterbefälle geben nicht die Gesamtmortalität der Passivraucher wieder, sondern die durch das Passivrauchen zusätzlich auftretenden Sterbefälle. Ein grober Irrtum? Bewusste Irreführung? Die beiden Prozent-Spalten so zu interpretieren, ist von der gleichen Logik wie ein Vergleich von Geschwindigkeit und Entfernung. Ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h mehr als eine Entfernung von 50 km? Einem Vergleich der Mortalität müssten die bevölkerungsbezogenen Sterberaten beider Gruppen, besser noch die Sterberaten von Passivrauchexponierten und Nichtexponierten zugrunde gelegt werden.
Die Diskussion um den Nichtraucherschutz ist schwierig. Sie wird, wie eingangs gesagt, verständlicherweise emotional geführt, auch die Forschung zu diesem Thema ist sicher nicht frei von Irrtümern, schon gar nicht frei von Interessen. Forschung darf und muss daher auch kritisiert werden. Das gehört zum Wesen der Wissenschaft. Ropohl hat sich mit seinem Beitrag aber nicht um den wissenschaftlichen Fortschritt in diesem Feld verdient gemacht, auch nicht um die von ihm lange Jahre verfochtene „technologische Aufklärung“, die der biopolitische Zugriff auf die Bürger, wie wir ihn in der Prävention beobachten, natürlich ebenfalls nötig hat. Ropohl hat vielmehr die intellektuelle Redlichkeit verletzt. Der Vorwurf des pseudowissenschaftlichen Vorurteils, den er der Epidemiologie macht, fällt auf ihn selbst zurück. Er hat damit zugleich auch das Suchen nach vernünftigen Lösungen für das Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern erschwert.
Si tacuisses, philosophus mansisses, Herr Ropohl
Quelle:
Dr. Joseph Kuhn, Risikodiskurs und intellektuelle Redlichkeit.
Novo-Argumente Heft 97 : 11 – 12 2008