Das Netzwerk Rauchen, die führende Organisation zur Verbreitung der Tabakmafia-Lügenopern, besteht aus einer Hand voll Passivrauchschädenskeptikern, die sich stets auf den Plan gerufen fühlen, wenn in Interetforen über Rauchverbote debattiert wird. Die Protagonisten der Tabakindustrie überschwemmen diese Diskussionen regelrecht mit Kommentaren über die „Mär“ von der Schädlichkeit des Passivrauchens, der sogenannten „Passivrauchlüge“.

Das Phänomen ist kein neues, denn tatsächlich gibt es seit vielen Jahren heftige Diskussionen über die „wahre“ Schädlichkeit des Passivrauchens. Allerdings nicht in Fachkreisen, sondern vielmehr in den Medien und auf einschlägigen Webseiten, die meist von Mitgliedern dieses dubiosen Rauchernetzwerks betrieben werden.

Die Passivrauchzweifler können für einen militanten Hardcoreraucher vermutlich auf den ersten Blick erstaunlich überzeugend wirken, aber jeder denkfähige Mensch wird nach einer kleinen Recherche der Für und Wider  vom Gegenteil überzeugt sein. 

Ein Beispiel, das oft von der fünften Kolonne der Tabakmafia zitiert wird ist der  Artikel des Technikphilosophen Prof. Günter Ropohl  mit dem Titel „Passivrauchen als statistisches Konstrukt“ , purer pseudowissenschaftlicher Unfug.

Warum?

1. Es gibt mehrere solcher Artikel wie jenen von Ropohl. Sie sind in der Argumentation einander alle sehr ähnlich, weil sie sich an denselben Informationsquellen bedienen. Diese Quellen wiederum werden zumindest teilweise von der Tabakindustrie gespeist. Dazu gibt es inzwischen Untersuchungen.

2. Typisch ist etwa der Hinweis auf wissenschaftliche „Dissidenten“, die angeblich totgeschwiegen werden. Ropohl zitiert Enstrom/Kabat 2003. Dabei weiß man inzwischen, dass diese Studie nicht nur schwere methodische Mängel hatte, sondern auch, dass Enstrom verschwiegen hatte, dass er seit Jahren von der Tabakindustrie gesponsert worden war.

3. Ebenfalls ganz typisch ist die Behauptung, dass in der Epidemiologie Risikofaktoren mit einem relativen Risiko (RR) unter 2,0 generell nicht weiter beachtet werden. Die Behauptung muss jeden verwundern, der schon mit epidemiologischen Studien zu tun hatte. Das wird üblicherweise durch Zitate belegt, u.a. aus Taubes 1995, den auch Ropohl zitiert. Bei näherer Betrachtung erweisen sich diese Zitate als aus dem Kontext gerissen und bewusst missverstanden. Sie gelten für kleine RRs, für die nur eine einzige epidemiologische Studie vorliegt.

4. Ropohl argumentiert und zitiert extrem selektiv. Z.B. das Herumreiten auf festgelegten Grenzwerten zu Niktoin am Arbeitsplatz ist sehr seltsam – als ob diese Grenzwerte die wissenschaftliche Wahrheit verkörpern würden. Alleine zum Lungenkrebsrisiko von nichtrauchenden Partnern von Rauchern gibt es über 50 Studien und ein paar Metaanalysen, die insgesamt klar auf ein RR von etwa 1,25 hinauslaufen. Die kann man nicht durch den Hinweis auf allgemeine Schwächen der Epidemiologie einfach wegwischen. Dazu kommt, dass völlig unterschiedliche methodologische Ansätze alle dasselbe Bild ergeben. Biologische Plausibilität liegt auch vor. Die Evidenz ist m.E. unübersehbar, wenn man unvoreingenommen analysiert.

5. Ropohls eigene Zahlen widersprechen seiner Botschaft. Auf S. 53 mokiert er sich darüber, dass Passivraucher durchschnittlich „nur“ eine tägliche Dosis von etwa 0,15 Zigaretten einatmen und meint, dass das RR bei solch geringen Dosen vernachlässigbar bzw. „überhaupt nicht mehr messbar“ sei. Nun, bekanntermaßen liegt das RR eines langjährigen Aktivrauchers bei etwa 30. Legt man 20 Zigaretten täglich für den Aktivraucher zugrunde, so ist das das 133-fache des Passivrauchers. Dieser müsste bei linearer Dosis-Wirkung Beziehung also ein RR von etwa 1,22 haben. Das stimmt mit den im Bereich 1,2 bis 1,3 angegebenen RRs sehr gut überein, die Ropohl eigentlich widerlegen will.

6. Ropohl bezeichnet die Pötschke-Langer-Studie als völlig unplausibel und stützt sich dabei auf die Zahlen aus Tabelle 1 seines Artikels, die eine geringere Mortalität von Passivrauchern zeigen. Das ist schon beinahe lächerlich. Ropohl weiß sehr wohl, dass reine Passivraucher keine Aktivraucher sein können, letztere aber bekanntermaßen die Mortalität in den Gesamtzahlen erhöhen. Dieses Argument ist manipulativ.

Ropohl’s Artikel ist pure Manipulation, ganz im Stil der Tabakindustrie. 1998 wurden die Tabakkonzerne im Zuge der großen Schadensersatzprozesse von US-Gerichten dazu gezwungen, ihre gesamten internen Dokumente öffentlich zugänglich zu machen. Auf Seiten wie www.tobaccodocuments.org oder www.legacy.library.ucsf.edu kann jeder in den insgesamt 40 Millionen Seiten stöbern.

Thilo Grüning von der London School of Hygiene & Tropical Medicine hat mit einigen Kollegen die Dokumente systematisch ausgewertet und untersucht. Dabei fand er Beweise dafür, wie die Tabakindustrie hochrangige deutsche Ärzte und Wissenschaftler über Jahrzehnte hinweg mithilfe von Geld zu ihren Gunsten beeinflusst und die Forschung manipuliert hat.

Die Ergebnisse sind erschreckend: Führende Köpfe in Medizin und Forschung standen über Jahre hinweg auf den Gehaltslisten der Tabakkonzerne. Von 1950 an baute die Tabakindustrie ein Netzwerk von Forschungsinstitutionen und Wissenschaftlern auf, die finanziell von ihr abhängig waren. Im Gegenzug verschleierten und manipulierten diese Wissenschaftler jahrzehntelang Erkenntnisse über die Gefährlichkeit des Rauchens und Passivrauchens und lieferten zahlreiche tendenziöse Gegenstudien, die das Rauchen und Passivrauchen als harmlos darstellten.

Das Thema Passivrauchen, seine gesundheitswissenschaftliche Bewertung und die darauf gestützten Nichtraucherschutzgesetze bewegen die Gemüter. Das ist weder verwunderlich noch verwerflich. Auf der einen Seite stehen die Erwartungen von Nichtrauchern, dass sie vor Gesundheitsschäden durch Passivrauchen geschützt werden, auf der anderen Seite die Befürchtungen der Raucher, aus Gründen des Nichtraucherschutzes ungebührlich in ihrer Freiheit eingeschränkt zu werden, an allen Orten rauchen zu können. Außerdem sehen sich Gastwirte in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt, wenn sie von Rauchverboten in öffentlichen Räumen betroffen sind. Es geht um eine Güterabwägung. Diese Güterabwägung wird in besonderer Weise dadurch erschwert, dass die bedeutsamste gesundheitliche Folge des Passivrauchens, das Auftreten von zurechenbaren Sterbefällen, vor allem durch epidemiologische Studien ermittelt wurde, also auf statistischen Berechnungen beruht. Statistik und Unsicherheit sind zwei Seiten einer Medaille und Unsicherheit wird oft mit Nichtwissen gleichgesetzt. Aber Statistik ist nichts anderes als das Bemühen, Wissen trotz Unsicherheit zu gewinnen, d.h. Die in der Natur des „Risikos“ liegende Unsicherheit einzugrenzen. Neben epidemiologischen Studien beruht die Bewertung der gesundheitlichen Relevanz des Passivrauchens zudem auf einer Vielzahl anderer Quellen, z.B. Messungen zu tabakbedingten Schadstoffen in der Raumluft oder toxikologischen Befunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008. diese Evidenzbasis zur Kenntnis genommen.

Es sieht den Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren als „überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ und verhilft daher gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass es beim Thema Passivrauchen um eine Risikobewertung geht, konsequenterweise dem Vorsorgeprinzip zur Geltung. Der Gesetzgeber dürfe sich „auf die zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen stützen, nach denen mit dem Passivrauchen schwerwiegende gesundheitliche Risiken verbunden sind“. Er habe auch einen Beurteilungsspielraum bei der „Einschätzung der in den Blick genommenen Gefährdung“. Weitreichende Nichtraucherschutzgesetze sind daher zulässig, auch für die Annahme besonderer Gefährdungen in Gaststätten gebe es „hinreichende tatsächliche Grundlagen“. Das Gericht zieht daraus das Fazit: „Zum Schutz vor Gefährdungen der Gesundheit durch Passivrauchen sind gesetzliche Rauchverbote in Gaststätten geeignet und erforderlich.“ Dabei erkennt das Gericht aber auch an, dass kleine Gaststätten keine Wettbewerbsnachteile durch Rauchverbote haben sollen. Die Nichtraucherschutzgesetze einiger Länder müssen nachgebessert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat damit in seiner Betrachtung, wie der wissenschaftliche Risikodiskurs in staatliches Handeln zu übersetzen ist, eine kluge Abwägung vorgenommen.

 Günter Ropohl,“renommierter“ Technikphilosoph, hat kürzlich in seinem Novo-Artikel mit dem Titel „Passivrauchen als statistisches Konstrukt“ die gegenteiligen Konsequenzen gezogen.Er kritisiert generell, dass sich die Politik auf epidemiologische Studien stützt, und sieht darin nur „pseudowissenschaftliche Vorurteile“. Sein Fazit:

„Wissenschaft gibt sich dazu her, die Persönlichkeitsrechte von Millionen rauchender Menschen und die Gewerbefreiheit von Tausenden gastronomischen Betrieben auf dem Altar fiktiver Gesundheitsgefahren zu opfern.Wissenschaft gibt sich dafür her, eine Verbotsgesellschaft zu legitimieren, in der die Gesundheitsobsessionen einer fundamentalistischen Minderheit zum allgemeinen Gesetz erhoben werden …“Solche Wissenschaft, die sich unzuständigerweise in die Politik einmischt, macht sich der totalitären Anmaßung schuldig“.

Warum ein Technikphilosoph, der sich beruflich ausführlich mit Technikfolgenabschätzung und mit dem Risikodiskurs beschäftigt hat, sich in dieser Weise dagegen ausspricht, dass die Politik unter Unsicherheit entscheidet und dabei angesichts der Tragweite der Entscheidung dem Vorsorgeprinzip folgt, ist unverständlich. Mag diese Position noch als theoretisch denkbare, wenn auch praktisch unverantwortliche politische Option durchgehen, so ist es absolut unakzeptabel, dass Ropohl mit seiner Stellungnahme den Anspruch einer „wissenschaftstheoretischen Kritik“ erhebt, aber die methodischen Standards der von ihm kritisierten Epidemiologie und speziell die Forschungslage zum Thema Passivrauchen ignoriert bzw. offenkundig falsch wiedergibt und somit die Regeln wissenschaftlicher Dispute in einer unseriösen Weise unterläuft. Im Folgenden soll dies an einigen Punkten der Argumentation Ropohls gezeigt werden.

 Monokausalität versus multifaktorielle Verursachung:

Ropohl unterstellt der Epidemiologie, dass sie

„Tabakrauch … als einzige Ursache isoliert, und Lungenoder HerzKreislauferkrankungen sowie daraus folgende Todesfälle werden als Wirkungen allein dieser Ursache zugerechnet.Andere mögliche externe Ursachen und interne Bedingungen werden meist gar nicht oder allenfalls unzureichend in Rechnung gestellt“.

Dies sei ein „monokausaler Ansatz, der schon allein dadurch diskreditiert sei, dass viele Raucher nicht an den genannten Krankheiten sterben, während viele Nichtraucher daran sterben. Man kann Günter Ropohl vielleicht zugute halten, dass er als Philosoph nicht mit epidemiologischen Methoden vertraut ist. Ropohl hat offensichtlich nicht verstanden, wie in multivariaten Analysen Wechselwirkungen zwischen mehreren Variablen verrechnet werden, dass die systematische Berücksichtigung von Confoundern geradezu ein unverzichtbares Element epidemiologischer Analysen ist und dass die Bestimmung attributabler Risiken somit mitnichten auf monokausalen Ansätzen beruht. Obige Aussage Ropohls ist schlicht von der Sache her falsch. Der Blick in ein beliebiges Lehrbuch der Epidemiologie hätte hier weitergeholfen.

Hohe und niedrige Risiken:

Ropohl kritisiert, dass die Epidemiologie des Passivrauchens von kleinen relativen Risiken handelt, z.B. dem Wert 1,2. Man ginge ansonsten davon aus, dass das relative Risiko

„… größer als 2 sein muss, wenn man dem betreffenden Risikofaktor Aufmerksamkeit schenken soll; für manche Autoren ist dieser Grenzwert erst bei 4 oder 5 erreicht“ .

Ein relatives Risiko von 1,2 ist in epidemiologischen Studien in der Tat oft nicht einfach dingfest zu machen. Es sind dazu wiederholte gute, auch von der Fallzahl her ausreichende Studien nötig. Aber das spricht nicht dagegen, solche Risiken zu bestimmen. Ob man einem Risikofaktor Aufmerksamkeit schenken soll oder nicht, ist dem relativen Risiko allein nicht anzusehen. Ein relatives Risiko von 5 kann unbedeutend sein, wenn das absolute Risiko gering ist, ein relatives Risiko von 1,2 kann sehr bedeutend sein, wenn das absolute Risiko groß ist, wie das bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs der Fall ist, bzw. wenn die Bevölkerungsgruppe, die einem geringen relativen Risiko ausgesetzt ist, groß ist, wie das beim Passivrauchen der Fall ist. An anderer Stelle relativiert Ropohl auch die epidemiologisch errechneten 3300 Passivrauchtoten zu „gerade einmal 0,4 Prozent der Todesfälle“ in Deutschland . Wie viele müssten es wohl seiner Meinung nach sein, dass sich epidemiologische und politische Aufmerksamkeit lohnt?

Schwellenwerte bei kanzerogenen Stoffen:

Ropohl kritisiert das Deutsche Krebsforschungszentrum für die Aussage, dass für die im Tabakrauch enthaltenen Kanzerogene keine Wirkungsschwellen definiert werden können. Dies sei falsch, schon Paracelsus habe darauf hingewiesen, es komme immer auf die Dosis an. Ropohl widerspricht damit allen geltenden toxikologischen Standards .

Die MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft hatte Tabakrauch schon vor längerer Zeit in die Gruppe der krebserzeugenden Stoffe eingeordnet. Für diese Stoffgruppe wurden bisheraus gutem Grundkeine Schwellenwerte definiert. Potenziell kann z.B. eine einzige Asbest-Faser, kann ein einziges Nitrosamin-Molekül Krebs erzeugen.

Korrelation und Kausalität:

Ropohl unterstellt der Epidemiologie, nicht zwischen Korrelation und Kausalität unterscheiden zu können.

 „Es ist ein Kardinalfehler der Epidemiologie, aus einem rein statistischen Zusammenhang zwischen irgendwelchen Variablen zu folgern, die eine Variable wäre die Ursache der anderen“.

Kein guter Epidemiologe würde das tun, keine Studie, die dies tut, würde ein Review in einer wissenschaftlichen Zeitschrift überstehen, jedes Lehrbuch der Epidemiologie geht auf diesen Sachverhalt ein. Die bekannten Kriterien von Bradford Hill geben an, unter welchen Bedingungen bei einer statistischen Assoziation hypothetisch Kausalität vermutet werden darf. Dazu gehören z.B. die biologische Plausibilität der Befunde, die Konsistenz der Befunde verschiedener Studien oder die Kohärenz mit dem aktuellen Wissensstand. Diese Kriterien sind, was den Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Gesundheitsschäden angeht, zweifelsfrei erfüllt.

Mortalität und Prozentrechnen:

Ropohl zeigt eine Tabelle mit den Sterbefällen der Allgemeinbevölkerung („Alle Tode“) und mit den dem Passivrauchen zugeordneten Sterbefällen („PR-Tode“) nach Altersgruppen: Hinzu kommen eigentlich in der Altersgruppe unter 45 Jahren noch 60 Fälle des plötzlichen Kindstods, zusammen ergeben sich dann die 3300 dem Passivrauchen zurechenbaren Sterbefälle. Die prozentuale Verteilung der Sterbefälle interpretiert Ropohl als „Mortalität“ und leitet aus dem Vergleich der beiden Prozentspalten ab, die „Mortalität“ der Passivraucher sei in jungen Jahren niedriger als die der Allgemeinbevölkerung. Aber die dem Passivrauchen zugeordneten Sterbefälle geben nicht die Gesamtmortalität der Passivraucher wieder, sondern die durch das Passivrauchen zusätzlich auftretenden Sterbefälle. Ein grober Irrtum? Bewusste Irreführung? Die beiden Prozent-Spalten so zu interpretieren, ist von der gleichen Logik wie ein Vergleich von Geschwindigkeit und Entfernung. Ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h mehr als eine Entfernung von 50 km? Einem Vergleich der Mortalität müssten die bevölkerungsbezogenen Sterberaten beider Gruppen, besser noch die Sterberaten von Passivrauchexponierten und Nichtexponierten zugrunde gelegt werden.

Die Diskussion um den Nichtraucherschutz ist schwierig. Sie wird, wie eingangs gesagt, verständlicherweise emotional geführt, auch die Forschung zu diesem Thema ist sicher nicht frei von Irrtümern, schon gar nicht frei von Interessen. Forschung darf und muss daher auch kritisiert werden. Das gehört zum Wesen der Wissenschaft. Ropohl hat sich mit seinem Beitrag aber nicht um den wissenschaftlichen Fortschritt in diesem Feld verdient gemacht, auch nicht um die von ihm lange Jahre verfochtene „technologische Aufklärung“, die der biopolitische Zugriff auf die Bürger, wie wir ihn in der Prävention beobachten, natürlich ebenfalls nötig hat. Ropohl hat vielmehr die intellektuelle Redlichkeit verletzt. Der Vorwurf des pseudowissenschaftlichen Vorurteils, den er der Epidemiologie macht, fällt auf ihn selbst zurück. Er hat damit zugleich auch das Suchen nach vernünftigen Lösungen für das Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern erschwert.

Si tacuisses, philosophus mansisses, Herr Ropohl

Quelle: 

Dr. Joseph Kuhn,  Risikodiskurs und intellektuelle Redlichkeit.
Novo-Argumente Heft 97 : 11 – 12 2008

Die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten) hat noch NIE eine in der wissenschaftlichen Fachwelt anerkannte Arbeit veröffentlicht, sie bringt lediglich auf ihrer eigenen Homepage irreführende Tabakpropaganda in Umlauf.

In einer neuerlichen pseudowissenschaftlichen Veröffentlichung zum Thema Passivrauchen und Lungenkarzinom begeht die BGN eine weitere vorsätzliche Irreführung der Bevölkerung.

Wer eine Milchmädchenrechnung aufmacht, kalkuliert mit unsicheren Fakten, ignoriert dies aber und redet sich das zu erwartende Ergebnis schön. Nichts anderes tut dieses Pamphlet, das offensichtlich aus der Feder des Herrn Professor Grieshaber stammt. Anscheinend hat der es aber diesmal versäumt, seinen Namen darunter zu setzen.

Es ist wirklich haarsträubend zu lesen, welch abenteuerliche Berechnungen angeführt werden, die der Verfasser selbst allem Anschein nach für „Wissenschaft“ hält, um allgemeine Verwirrung bei leichtgläubigen Nikotinopfern zu erzeugen.

Exemplarisch soll hier nur ein Fehlschluss aufgezeigt werden, um der wissenschaftlichen Fachwelt, die sich mit dem ehrenwerten Herrn Grieshaber sicherlich noch auseinander setzen wird, nicht vorzugreifen.

Auf Seite 5 des Pamphlets der BGN lesen wir:

„Bei exponierten Versicherten im Gastronomiebereich können auf der Grundlage tatsächlicher Daten nur 2 Lungenkarzinom-Erkrankungsfälle/100.000 ermittelt werden. D. h., dass bei 2 Mio. Versicherten, die exponiert sein können, insgesamt ca. 40 Fälle/Jahr auftreten. Bei diesen 40 Fällen sind Raucher und Nichtraucher zusammengenommen.“

Nach der Milchmädchenmethode der BGN können diese 40 Fälle/Jahr bei 2 Mio. Versicherten auf die 80 Millionen Deutschen hochgerechnet werden: Somit dürften dann nur 1600 Lungenkarzinom-Erkrankungsfälle, Raucher und Nichtraucher zusammengenommen, in Deutschland auftreten. Tatsächlich vermeldet das Statistische Bundesamt jedoch 40.000 Fälle pro Jahr, also 25 mal soviel, wie die BGN hier vorgaukelt.

Was bedeutet das? Die BGN macht hier die Aussage, dass der Durchschnittsdeutsche ein um den Faktor 25 höheres Lungenkrebsrisiko im Vergleich zu den Gastronomiebeschäftigten hat.

Diese Aussage der BGN ist lächerlich. Die „Wissenschaftler“ der BGN haben sich mit dieser Aussage bis auf die Knochen blamiert.

Jeder blutige Laie kann durch eine Minimalrecherche feststellen, dass Lungenkarzinom-Erkrankungsfälle eine Latenzzeit von 20 bis 50 Jahren haben und deshalb gehäuft erst ab einem Alter von 60 bis 65 Jahren auftreten. Die Geschädigten, die Herr Grieshaber, Präventionsleiter der BGN, nicht finden kann (oder will) sind bereits im Ruhestand und zählen somit nicht mehr zu den Versicherten der BGN. Hinzu kommt die hohe Personalfluktuation von der Gastronomie hinein in andere Branchen, so wie der hohe Anteil an Minijobbern, die in der Versichertenstatistik der BGN überhaupt nicht auftauchen. Entscheidend ist auch die Alterstruktur des Gaststättenpersonals, im Gastronomiebereich: über 90% der Angestellten sind dort jünger als 45 Jahre.

Aus einer Stellungnahme von Prof. Dr. Dennis Nowak, Direktor des Institutsfür Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München, geht die Intention der BGN klar hervor:

Warum bekämpft eine Berufsgenossenschaft die Prinzipien der Prävention? Wenn die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die International Agency for Research on Cancer (IARC) auf einer umfassenden internationalen Datengrundlage feststellen, dass Passivrauch ein erwiesenes Humankanzerogen ist, gibt es nur eine einzige logische Konsequenz für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, vorrangig in der Gastronomie: Expositionsminimierung, die in diesem Fall durch ein Rauchverbot für Restaurant- und Kneipenbesucher zudem vergleichsweise leicht und praktisch kostenlos umsetzbar ist und weltweit in vielen Ländern längst betrieben wird. WHO und die UN-Mitgliedsstaaten, also auch die Bundesrepublik Deutschland, haben im Juli 2007 eine Leitlinie zum Schutz auch vor beruflicher Passivrauchexposition beschlossen. Was treibt die Präventionsabteilung eines Unfallversicherungsträgers, hier einen Gegenkurs zu fahren und ein gesichertes Humankanzerogen zu verharmlosen? Warum stellt sich die BGN nicht schützend vor ihre Versicherten? Ich bin betroffen und bestürzt, dass so etwas hierzulande heute noch geschehen kann. Die BGN negiert ihre Fürsorgepflicht für Hunderttausende von Beschäftigten in der Gastronomie, die täglich über viele Stunden an den am stärksten Tabakrauch-belasteten Arbeitsplätzen in Deutschland arbeiten müssen. Damit vertritt sie die Position der in ihrem Aufsichtsgremium sitzenden Tabakindustrie. Auch wenn die BG allein von den Arbeitgebern bezahlt wird, ihre Verpflichtung gilt dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Mitgliedsbetrieben.

Verharmlosen, verleugnen, irreführen: Die Strategie der BGN deckt sich mit den unlauteren Methoden der Tabakindustrie, die über Jahrzehnte hinweg die Bevölkerung für dumm verkauft hat.

Die Argumentation der ewig Gestrigen:

Jeder Mensch hat eine druchschnittliche Lebenserwartung, und viele der Passivrauchopfer haben diese Lebenserwartung längst überschritten.

Eine feine Mischung aus Propaganda und Junk-Science, so irreführend wie menschenverachtend. Es ist ein äußerst schäbiger Verbaltrick.

Warum?

1. Im durchschnittlichen Lebensalter sind alle Sterbefälle enthalten, also auch die der Raucher selbst. Die Raucher drücken bekanntlich die durchschnittliche Lebenserwartung erheblich. Gleiches gilt für die Kindersterblichkeit, die Opfer des Strassenverkehrs, etc.pp.

2. Wenn man schon die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes interpretiert, dann richtig: Man muss sich ansehen, welche Lebenswerartung die Passivrauchopfer denn durchschnittlich noch gehabt hätten.

Und die ist erstaunlich hoch:

Ein 75-jähriger Mann hat eine durchschnittliche Lebenserwartung von gut 10 Jahren, eine 75-Jährige Frau lebt im Durchschnitt noch mehr als 12 Jahre.

Wer jetzt meint, 85-Jährige hätten fast keine Lebenserwartung mehr, irrt gewaltig. Frauen leben dann im Durchschnitt noch über 6 und Männer mehr als 5 Jahre.

siehe: Statistisches Bundesamt

Tja, die Freunde der Selbstverstümmelung durch die Inhalation der Schadgase verschwelter Pflanzenreste werden das vermutlich kaum verstehen.
Das wiederum ist nur zu verständlich: Rauchen schädigt das Hirn, und zwar nachhaltig. Und nicht nur das.

Wie schon erläutert, hat sich die BGN mit der Passivrauchproblematik auseinandergesetzt.

Das auslösende Moment, das ein Hinterfragen der DKFZ-WHO-Hypothesen zum Passivrauch geradezu herausforderte, war der „Garagenversuch“, der in der „Roten Reihe“ des DKFZ veröffentlicht wurde und großes öffentliches Aufsehen erregte. Es wurde der Eindruck erweckt, dass Dieselruß als Feinstaub gegenüber Passivrauchfeinstaub ein Gesundbrunnen sei.

Nun gibt es eine ofizielle Stellungnahme des DKFZ dazu:

Das DKFZ hatte in der 1. Auflage des Reports „Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko“ als ein Beispiel für die Partikelkonzentration in Innenräumen durch Tabakrauch im Vergleich zu Dieselruß eine Studie zitiert, die von italienischen Wissenschaftlern in der Fachzeitschrift „Tobacco Control“ (Invernizzi et al. 2004, 13, 219-221) veröffentlicht wurde, nachdem sie durch ein Gutachterverfahren zur Veröffentlichung frei gegeben worden war. Die Studie wurde weder vom DKFZ durchgeführt, noch vom DKFZ publiziert, wie die BGN suggeriert, sondern lediglich zitiert. Ein Abgleich mit Literaturdaten zeigte indes später, dass der gemessene Unterschied in der Partikelhäufigkeit nur für das angegebene Größenfenster (1-10µm), nicht jedoch für die Gesamtheit aller Partikel galt (in der Partikelhäufigkeit Diesel gegen Tabakrauchpartikel). Deshalb hatte das DKFZ bereits in der 2. Auflage seines Reports im Jahr 2006 bewusst auf eine erneute Zitierung verzichtet.

Haben sie den Schuss ins eigene Knie, den sich die BGN verpasst hat, gehört?

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die „Wissenschaftler“ der BGN haben nicht einmal bemerkt, dass der Verweis auf den „Garagenversuch“ vom DKFZ selbst in der 2. Auflage 2006 (Band5 Passivrauchen) nicht mehr zitiert wurde. Das DKFZ hatte die Unstimmigkeiten bereits selbst entdeckt.

Außerdem wurde der Versuch vom DKFZ in der 1. Auflage lediglich zitiert, nicht durchgeführt.

Der Herr Professor Grieshaber lässt diesen Versuch nachstellen, um dem DKFZ Fehler nachzuweisen. Der schmeisst das Geld der BGN zum offenen Fenster hinaus. Das ist nicht nur peinlich, es deutet auch darauf hin, um was es hier offensichtlich geht:

TABAKLOBBYISMUS!

***

Feinstaub aus Zigarettenrauch

Dezember 19, 2007

Warum italienische Forscher prinzipiell auf der richtigen Spur waren, und warum die Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) die Beweise dafür liefert.

„Wissenschaftler“ der BGN gaben Messungen in Auftrag, die die Fragestellung klären sollten, ob durch Zigaretten tatsächlich mehr Feinstaub ausgestoßen wird, als durch moderne Dieselmotoren.

Die Messungen fanden statt, und es stellte sich heraus, dass der vom DKFZ (Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg) zitierte Versuch der italienischen Wissenschaftler tatsächlich durch die Verwendung ungeeigneter Messgeräte ein „Fehlergebnis“ produzierte.(1)

Das Fazit der BGN:

„Die Feinstaubemissionen des Dieselfahrzeugs waren bei den durchgeführten Messungen mit dem Berner Niederdruckimpaktor im Mittel etwa 3 mal so hoch, wie die der Zigaretten – im zeitlichen Spitzenwert des SMPS betrugen sie sogar das 4-fache.“

So weit, so gut, drei Zigaretten produzieren also „nur“ 1/3 des lungengängigen Feinstaubs, den ein Dieselmotor in 30 Minuten Leerlauf erzeugt. Als ob das nicht schon zu viel wäre.

Die BGN will uns dieses Ergebnis maßgebend für den Stand der Dieselmotorentechnik verkaufen.

Dazu sehen wir und das Fahrzeug, mit dem das Experiment gemacht wurde, näher an:

Die Messungen erfolgten an einem Ford Mondeo TDCi (Common Rail Diesel) mit 2,0 Liter Hubraum, Bj. 2002 dessen Abgaswerte die Euro-3 Norm erfüllt.

Nun muss man wissen, dass Neufahrzeuge mit der Euro-3 Norm gar nicht mehr verkauft werden dürfen, Euro-4 Norm ist längst Pflicht und demnächst greift die Euro-5 Norm.

Darüber hinaus sind moderne Dieselfahrzeuge mit einem höchsteffizienten Wandstromfilter ausgerüstet, der etwa 95% aller Partikelemissionen verhindert.

Man braucht kein Rechenkünstler zu sein, um zu verstehen, was das bedeutet:

Drei gerauchte Zigaretten erzeugen mehr Feinstaub als ein moderner Dieselmotor mit Wandstromfilter, im 30-minütigen Leerlauf, um genauer zu sein: etwa 6 mal so viel, bezogen auf das obige Beispiel.

Die italienischen Forscher (2), die dieses Thema bereits 2004 aufgegriffen haben, hatten also prinzipiell mit ihren Aussagen recht.

Vielen Dank, liebe BGN, damit ist von unabhängiger Stelle also bewiesen, dass Zigaretten mehr Feinstaub ausstoßen als moderne Dieselmotoren.

Abschließend wären aber noch folgende Fragen zu klären:

1. Warum hat die BGN den Versuch mit einem Dieselmotor durchgeführt, der längst nicht mehr Stand der Technik entspricht?

2. Ist es die Aufgabe der BGN, die Schädlichkeit des Passivrauchens zu verharmlosen?

Meine Vermutung ist, dass die BGN die Öffentlichkeit absichtlich desinformiert.

Passivrauchfeinstaub ist eben kein Gesundbrunnen gegenüber Dieselruß, und Gegenteiliges wurde vom DKFZ nie behauptet.

Quellen:

(1)

http://praevention.portal.bgn.de/files/8819/Anlage_2_Garagenversuch.pdf

(2)

G. Invermizzi, A. Ruprecht, R. Mazza, E. Rosetti, A. Sasco, S. Nardini, R. Boffi

Particulate matter from tobacco versus diesel car exhaust: an educational

perspective Tobacco Control 2004; 13:219-221

In der Stellungnahme des „Netzwerks Rauchen“ zu den Rauchverboten vom 1.9.2007 heißt es:

„Kausale Zusammenhänge zwischen Umgebungsrauch und Erkrankungen bzw.
Todesfällen wurden noch in keinem einzigen Fall nachgewiesen“.

Quelle:
Passivrauchen – Ein unterschätztes Gesundheitsrisiko, Dokumentation WF IX G – 147/06, Deutscher
Bundestag, 2006

Ich habe das Dokument gelesen und musste wirklich brüllen vor Lachen. Die zitierten Passagen machen 30%(!) des Gesamttextes aus. Der Gesamttext besteht aus ganzen 14(!) Zeilen, in denen über die offiziellen Zahlen des DKFZ und des Surgeon General reflektiert wird (aber mehr dazu unten).

Dem DKFZ wird dort (von einem Herrn Ropohl und einer Frau Zinkant) vorgeworfen :

„Festzuhalten bleibt, dass es sich bei den Berichten um Schätzungen und Hochrechnungen handelt. Valide statistische Daten stehen nicht zur Verfügung, da diese Todesursachen im Rahmen der amtlichen Statistik nicht erhoben werden.“

Das Statistische Bundesamt kann nur deswegen keine EIGENEN Aussagen zur Mortalität von Passivrauchen ableiten, weil schlicht und ergreifend deren offizielle (valide) Datenbestand keine Aussagen zulässt. Möglicherweise kann es auch keine Aussagen über Malariaerkrankungen in Asien oder der Kugelgestalt der Erde machen.

Und die DKFZ-Daten sind nur deshalb nicht valide, weil (wie der Text sagt) diese nicht im Rahmen der amtlichen Statistik erhoben sind. Das Wort valide definiert sich nur über eine Formalität bei der Datenbeschaffung. Was für ein billiger Verbaltrick. Es existieren sehr wohl Daten, die die Schädlichkeit des Passivrauchens belegen – von Patienten, die detaillierte Fragebögen zur Lebensweise ausgefüllt haben – etwa die Cancer Prevention Study II der Amerikanischen Krebsgesellschaft.

Am besten man bemüht vorurteilsfrei ein möglichst breites Datenspektrum basierend auf Hunderten Veröffentlichungen, die das Peer-Review-Verfahren passiert haben. Genau das tun die aufwendigen Metastudien des DKFZ und des Surgeon General. Schätzungen und Hochrechnungen sind Teil der Statistik – sie werden im Alltag sogar von Forces-Fundamentalisten genutzt, auch wenn diese das Wesen der Statistik nicht begreifen.

Der oben zitierte Wissenschaftliche Dienst ist eine Verwaltungsabteilung des Bundestages, bestehend größtenteils aus Juristen. Sie betreibt keine eigene Forschung, sondern sammelt Informationen.

Ich möchte nicht verschweigen, worauf deren Schlussfolgerung in WF IX G – 147/06 eigentlich fußt: Das Dokument weist in der Anlage auf den Artikel von Prof. G. Ropohl, erschienen in der „Tabakzeitung“ (wobei nur der Titel, nicht die Quelle „Tabakzeitung“(!!!!) genannt wird – *brüll*), und ein Artikel von Kathrin Zinkant in der „Zeit online“ (*heul*).

Mir ist nicht bekannt, dass diese Typen (der eine pensionierter Ingenieur und Technikphilosoph, die andere Journalistin) jemals eine von der medizinischen Fachwelt anerkannte Publikation zum Thema Passivrauchen verfasst haben. Schon seltsam dieses Machwerk. Wahrscheinlich wurde dieses deshalb nie veröffentlicht. Und übrigens steht explizit im Vorspann, dass die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste NICHT die Auffassung des Deutschen Bundestags wiedergeben.

Tja, liebe Quatsch-Comedy-Freunde vom Netzwerk Rauchen , wie peinlich. Aber so ist das halt mit wissenschaftsfremden Fundis jeder Kategorie – Wortakrobatik, leugnen, ablenken – keine Argumente – alles wie gehabt. Danke, danke, danke für dir Show … wünschen euch die NR.

Desinformationskampagne von Prof. Stadler

Bereits im Januar erschienen. Prof. Dr. Breda M. Stadler von der Universität Bern zur angeblichen Unschädlichkeit von Umgebungsrauch:

Die Faktenlage ist zurzeit so, dass niemand bezweifelt: Rauchen ist für die Raucher gefährlich. Dass aber auch Mitraucher ernsthaft bedroht sind, scheint wissenschaftlich kaum zu erhärten.“

Der Herr Stadler hat dann doch nicht so gut recherchiert. So schreibt er

“Etwas eingeschüchtert habe ich mir die grösste im Bericht zitierte Studie aus dem British Medical Journal zu Gemüte geführt. Diese prospektive Studie umfasste einen Zeitraum von 39 Jahren und betraf 118094 Kalifornier. Genauer analysiert wurden 35561 Nichtraucher mit einem rauchenden Partner. ”

Hier zitiert Stadler die (von Forces Germany geliebte) Studie vom Enstrom et al. (teilweise von Philip Morris finanziert), die in der Fachwelt (wegen Untauglichkeit der Daten zu Passivrauchstudien) nicht anerkannkt ist und im selben British Medical Journal zerrissen worden ist. Details dazu siehe auch hier.

Weiterhin schreibt der “eingeschuechterte” Stadler:

“Wahrscheinlich wird diese Megastudie nie mehr in einem solchen Umfang wiederholt werden, weil zu teuer, und vor allem, weil kein kausaler Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Sterblichkeit nachgewiesen wurde.”

Bingo – es gibt in der Tat eine Wiederholung dieser “Megastudie” mit einem zehn mal groesseren Datensatz (CPS-II) basierend auf 1.2 Millionen, ueber Jahrzehnte befragten Amerikanern. CPS-II hat zudem viel detailliertere Patienteninformationen als Enstroms CPS-I, und CPS-II basierte Studien zeigen in der Tat statistische Evidenz fuer die Toedlichkeit des Passivrauchens. Das steht alles im von Herrn Stadler zitierten Report des Surgeon General drin. Warum verschweigt der liebe Stadler denn das alles?

Der Report des Surgeon General benutzt u.a. beide Datensaetze (CPS-I und CPS-II) und den Schlussfolgerungen Hunderter EInzelstudien. Die uebersichtlich zusammengefassten RR und OR-Messungen sowie die entsprechenden 95% Konfidenzintervalle sprechen eine deutliche Sprache. Daran aendert Enstroms Nullergebnis nichts (zumal der systematische Fehler seiner Studie hinlaenglich bekannt ist).

Was betreibt Herr Stadler denn da fuer eine Desinformationskampagne?

Auf den Rest brauche ich nicht einzugehen, da die gesundheitsfoerdernden Effekte des Passivrauchens eben nicht evident bewiesen sind. Herr Stadler bemueht beliebige Einzelstudien mit schwacher statistische Ausagekraft (Argumentationsstrickmuster wie im gerne von forses.org zitierten Propagandabeispiel „Passivrauchen macht Kleinkinder gesund“) und ignoriert den Rest an Evidenzen. Es ist unlogisch, bewusst einen Grossteil der vorhandenen Ergebnisse auszublenden.

Nun ein paar Hintergründe zu diesem werten Herrn:

Beda M. Stadler, Professor an der Universität Bern und Direktor des Instituts für Immunologie:

Üblicherweise ist der Professor auf einer ganz anderen Mission. Stadler kämpft für Wissenschaft, für Ratio, für Moderne. In über fünfzig öffentlichen Podiumsdiskussionen pro Jahr klärt er auf. Die Lieblingsthemen: Gentechnologie (pro), Biogemüse (contra), Impfen (pro), alternative Medizin (contra). Eine der Schlachten ist eben gewonnen: Bundesrat Pascal Couchepin strich verschiedene Alternativmethoden aus der Grundversicherung der Krankenkasse: Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde, anthroposophische und chinesische Medizin: «Die Erkenntnis hat über den Voodoo gewonnen», sagt Beda M. Stadler.

Warum reagieren die Gegner auf den Professor wie Milch auf Zitronensaft? Die Liste der Vorwürfe ist lang und substanziell: «Stadler putzt die Studenten im Unterricht und an den Prüfungen herunter und ist frauenfeindlich» (ehemalige Studentinnen), «Er verweigert sich wissenschaftlichen Studien, die seine Meinung nicht bestätigen» (Prof. Peter Heusser, Uni Bern, und Dr. med. André Thurneysen), «Er pachtet die Wissenschaftlichkeit für sich» (Simonetta Sommaruga), «Er ist von der Pharmaindustrie bezahlt. Für die Gentech-Demo hat er sich Busse sponsern lassen, mit denen er die Studenten nach Zürich gekarrt hat; die Industrie bezahlt seine Studien, und er ist in verschiedenen Gen-Gremien vertreten. Ausserdem missachtet er die Volksmeinung, die will nämlich die Homöopathie» (Jacqueline Bachmann, Geschäftsführerin Stiftung für Konsumentenschutz), «Er mischt sich in Dinge ein, von denen er keine Ahnung hat: Er ist Immunologe und hat im Leben noch nie einen Patienten untersucht. Wie will er über die alternative Medizin urteilen?» (sämtliche Befragten).

Quelle:
http://www.weltwoche.ch/artikel/?AssetID=11163&CategoryID=73