Die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten) hat noch NIE eine in der wissenschaftlichen Fachwelt anerkannte Arbeit veröffentlicht, sie bringt lediglich auf ihrer eigenen Homepage irreführende Tabakpropaganda in Umlauf.

In einer neuerlichen pseudowissenschaftlichen Veröffentlichung zum Thema Passivrauchen und Lungenkarzinom begeht die BGN eine weitere vorsätzliche Irreführung der Bevölkerung.

Wer eine Milchmädchenrechnung aufmacht, kalkuliert mit unsicheren Fakten, ignoriert dies aber und redet sich das zu erwartende Ergebnis schön. Nichts anderes tut dieses Pamphlet, das offensichtlich aus der Feder des Herrn Professor Grieshaber stammt. Anscheinend hat der es aber diesmal versäumt, seinen Namen darunter zu setzen.

Es ist wirklich haarsträubend zu lesen, welch abenteuerliche Berechnungen angeführt werden, die der Verfasser selbst allem Anschein nach für „Wissenschaft“ hält, um allgemeine Verwirrung bei leichtgläubigen Nikotinopfern zu erzeugen.

Exemplarisch soll hier nur ein Fehlschluss aufgezeigt werden, um der wissenschaftlichen Fachwelt, die sich mit dem ehrenwerten Herrn Grieshaber sicherlich noch auseinander setzen wird, nicht vorzugreifen.

Auf Seite 5 des Pamphlets der BGN lesen wir:

„Bei exponierten Versicherten im Gastronomiebereich können auf der Grundlage tatsächlicher Daten nur 2 Lungenkarzinom-Erkrankungsfälle/100.000 ermittelt werden. D. h., dass bei 2 Mio. Versicherten, die exponiert sein können, insgesamt ca. 40 Fälle/Jahr auftreten. Bei diesen 40 Fällen sind Raucher und Nichtraucher zusammengenommen.“

Nach der Milchmädchenmethode der BGN können diese 40 Fälle/Jahr bei 2 Mio. Versicherten auf die 80 Millionen Deutschen hochgerechnet werden: Somit dürften dann nur 1600 Lungenkarzinom-Erkrankungsfälle, Raucher und Nichtraucher zusammengenommen, in Deutschland auftreten. Tatsächlich vermeldet das Statistische Bundesamt jedoch 40.000 Fälle pro Jahr, also 25 mal soviel, wie die BGN hier vorgaukelt.

Was bedeutet das? Die BGN macht hier die Aussage, dass der Durchschnittsdeutsche ein um den Faktor 25 höheres Lungenkrebsrisiko im Vergleich zu den Gastronomiebeschäftigten hat.

Diese Aussage der BGN ist lächerlich. Die „Wissenschaftler“ der BGN haben sich mit dieser Aussage bis auf die Knochen blamiert.

Jeder blutige Laie kann durch eine Minimalrecherche feststellen, dass Lungenkarzinom-Erkrankungsfälle eine Latenzzeit von 20 bis 50 Jahren haben und deshalb gehäuft erst ab einem Alter von 60 bis 65 Jahren auftreten. Die Geschädigten, die Herr Grieshaber, Präventionsleiter der BGN, nicht finden kann (oder will) sind bereits im Ruhestand und zählen somit nicht mehr zu den Versicherten der BGN. Hinzu kommt die hohe Personalfluktuation von der Gastronomie hinein in andere Branchen, so wie der hohe Anteil an Minijobbern, die in der Versichertenstatistik der BGN überhaupt nicht auftauchen. Entscheidend ist auch die Alterstruktur des Gaststättenpersonals, im Gastronomiebereich: über 90% der Angestellten sind dort jünger als 45 Jahre.

Aus einer Stellungnahme von Prof. Dr. Dennis Nowak, Direktor des Institutsfür Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München, geht die Intention der BGN klar hervor:

Warum bekämpft eine Berufsgenossenschaft die Prinzipien der Prävention? Wenn die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die International Agency for Research on Cancer (IARC) auf einer umfassenden internationalen Datengrundlage feststellen, dass Passivrauch ein erwiesenes Humankanzerogen ist, gibt es nur eine einzige logische Konsequenz für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, vorrangig in der Gastronomie: Expositionsminimierung, die in diesem Fall durch ein Rauchverbot für Restaurant- und Kneipenbesucher zudem vergleichsweise leicht und praktisch kostenlos umsetzbar ist und weltweit in vielen Ländern längst betrieben wird. WHO und die UN-Mitgliedsstaaten, also auch die Bundesrepublik Deutschland, haben im Juli 2007 eine Leitlinie zum Schutz auch vor beruflicher Passivrauchexposition beschlossen. Was treibt die Präventionsabteilung eines Unfallversicherungsträgers, hier einen Gegenkurs zu fahren und ein gesichertes Humankanzerogen zu verharmlosen? Warum stellt sich die BGN nicht schützend vor ihre Versicherten? Ich bin betroffen und bestürzt, dass so etwas hierzulande heute noch geschehen kann. Die BGN negiert ihre Fürsorgepflicht für Hunderttausende von Beschäftigten in der Gastronomie, die täglich über viele Stunden an den am stärksten Tabakrauch-belasteten Arbeitsplätzen in Deutschland arbeiten müssen. Damit vertritt sie die Position der in ihrem Aufsichtsgremium sitzenden Tabakindustrie. Auch wenn die BG allein von den Arbeitgebern bezahlt wird, ihre Verpflichtung gilt dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Mitgliedsbetrieben.

Verharmlosen, verleugnen, irreführen: Die Strategie der BGN deckt sich mit den unlauteren Methoden der Tabakindustrie, die über Jahrzehnte hinweg die Bevölkerung für dumm verkauft hat.

Bern – Das Servicepersonal in Restaurants, Bars oder Discos leidet unter qualmenden Gästen. Täglich inhaliert es ein Äquivalent von 15 bis 38 Zigaretten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Walliser Zentrums für Tabakprävention (CIPRET).

Die letztes Jahr im Wallis durchgeführte Studie ist eine der ersten Untersuchungen, die sich mit der Passivrauch-Belastung befasst. Erste Ergebnisse waren bereits im vergangenen Mai vorgestellt worden. Für die Untersuchung waren Anfang 2007 1500 Badges mit Nikotinmessgeräten an die Bevölkerung verteilt worden. 630 davon wurden ein halbes Jahr später zur Analyse der CIPRET zurückgegeben, wie es in einem in der «Revue médicale suisse» publizierten Bericht heisst. Fast alle der Badgeträger im Alter von drei Monaten bis 82 Jahren waren Passivrauch ausgesetzt. Am stärksten betroffen sind Serviceangestellte, die je nach Arbeitsort täglich ein Äquivalent von 15 bis 38 Zigaretten inhalieren.

Lediglich 5,7 % der Probanden waren bloss schwach Passivrauch ausgesetzt (weniger als 0,2 Zigarettenäquivalente täglich).

Alle übrigen Personen, die sich an der Untersuchung beteiligten, waren mehr oder weniger stark betroffen. Die Belastungsdosen reichten dabei von 1 bis 2 Äquivalenten bis zu mehr als 10 pro Tag. Das CIPRET hatte am Dienstag im Wallis eine Petition für ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit lanciert. Eine gesamtschweizerische Lösung abzuwarten, sei problematisch, argumentierte die Organisation. Es könne lange dauern, bis ein nationales Gesetz in Kraft trete. Mit seinem Anliegen hat das CIPRET Rückhalt im Walliser Kantonsparlament. Im Grossen Rat sind mehrere Vorstösse hängig, die ebenfalls ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit fordern.
Quelle: http://www.nachrichten.ch/detail/300958.htm

Studie erhärtet
gesundheitsschädigende Wirkung

Passivrauchen gilt erwiesenermaßen als krebsauslösend. Eine Untersuchung hat nun aufgezeigt, dass Menschen, die am Arbeitsplatz zum Mitrauchen gezwungen sind, ein deutlich erhöhtes Lungenkrebs-Risiko haben

In einem durch die Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten veranstalteten Symposium „Passivrauch am Arbeitsplatz“ in Mannheim stellten Professor Katja Radon und Professor Dennis Nowak, Institut und Poliklinik für Arbeit-, Sozial- und Umweltmedizin am Klinikum der Universität München (LMU), erstmals eine Berechnung vor, die es ermöglicht abzuschätzen, wie stark nicht rauchende Beschäftigte im Gastgewerbe durch Passivrauch belastet sind.

Die Wissenschaftler haben in der von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geförderten Studie eine Risikoberechnung vorgenommen für den meist tödlich verlaufenden Lungenkrebs. Sie kommen zu dem Resultat, dass in der Gruppe der „Nie-Raucher“, die am stärksten Tabakrauch ausgesetzt waren, das relative Risiko verdoppelt ist. Dieses Ergebnis ist alarmierend für Beschäftigte im Gaststättengewerbe, die in Bars, Kneipen und Diskotheken oft extremen Zigarettenqualm ausgesetzt sind.

Eindeutige Datenlage

In die Auswertung wurden rauchende und ehemals rauchende Beschäftigte des Gastgewerbes nicht einbezogen, da die Abgrenzung des beruflichen vom privaten Risiko schwierig ist.

Im Hinblick auf die Frage, ob Passivrauchen Lungenkrebs verursachen kann, sprechen nach Ansicht von Katja Radon (Mannheim) die Daten für sich: „Im Vergleich zu primär im Privaten durch Passivrauch belasteten nicht rauchenden Büroangestellten ergeben sich demnach zum Beispiel für Kellner in hoch belasteten Bars oder für Diskothekenmitarbeitern Hinweise darauf, dass das Lungenkrebsrisiko bereits nach achtjähriger Vollzeittätigkeit verdoppelt ist.“ An diesen Arbeitsplätzen versterben nach 40-jähriger Tätigkeit 22 von 1000 Nichtrauchern zusätzlich an Lungenkrebs, verglichen mit zwei Lungenkrebsfällen pro 1000 Nichtraucher an gering belasteten Büroarbeitsplätzen.

Keine weiteren Untersuchungen nötig

Dennis Nowak zieht aus den Ergebnissen den Schluss: „Es besteht aus wissenschaftlicher Sicht kein Bedarf, weitere Studien durchzuführen und Entscheidungen damit herauszuzögern. Die Ergebnisse dieser Literaturauswertung werden dem Ärztlichen Sachverständigen Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt werden, damit dieser die Beratung über Erkrankungen durch Passivrauch am Arbeitsplatz prüfen kann.“

Quelle: idw / Gesundheitpro; 26.10.2007

siehe:

http://www.gesundheitpro.de/Passivrauchen-Studie-erhaertet-gesundheitsschaedigende-Rauchen-A071026FLG0Q057832.html

Neuere Untersuchungen belegen den Zusammenhang zwischen Passivrauchen, COPD und Lungenkrebs:

12.02.2007 – Passivrauchen am Arbeitsplatz verursacht Lungenkrebs
Krebsrisiko ist dosisabhängig  
Personen, die an ihrem Arbeitsplatz zum Passivrauchen gezwungen sind, haben ein erhöhtes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Das Risiko selbst ist dosisabhängig, wie US-amerikanische Wissenschaftler nach Auswertung von 22 weltweit durchgeführten Studien im American Journal of Public Health (Onlinevorabveröffentlichung 31. Januar 2007, doi 10.2105/AJPH.2004.061275) berichten.Dass Passivrauchen Lungenkrebs auslösen kann, gilt seit längerem als bewiesen. Zahlreiche Länder innerhalb der EU führen aus diesem Grund ein völliges oder teilweises Rauchverbot in öffentlichen Räumen ein. Um die Höhe des Krebsrisikos festzustellen, analysierten die Forscher um Leslie Stayner von der University School of Public Health in Chicago die Daten von 22 Studien, die weltweit zum Thema Rauchen am Arbeitsplatz durchgeführt worden waren.Es ergab sich ein um durchschnittlich 24 Prozent gesteigertes Lungenkrebsrisiko für all diejenigen, die während der Arbeit Tabakrauch ausgesetzt sind. Dieses Risiko variierte in Abhängigkeit von der Menge des täglich inhalierten Rauchs. Bei Personen beispielsweise, die sehr häufig Tabakrauch einatmen, verdoppelte es sich. Auch die Dauer des Passivrauchens hatte Einfluss: Je mehr Arbeitsjahre Personen mit rauchenden Kollegen verbrachten, desto höher war ihr Lungenkrebsrisiko

Quellen:

http://www.medknowledge.de/abstract/med/med2007/01-2007-41-lungenkrebs-da.htm http://www.ajph.org/cgi/content/abstract/AJPH.2004.061275v1
http://www.iarc.fr/ENG/Press_Releases/pr173a.html

31.8.2007 – Ärteblatt

In einer weiteren Studie kommen K. K. Cheng von der Universität Birmingham und Mitarbeiter nach einer Analyse der Guangzhou Biobank Kohortenstudie zu dem Ergebnis, dass Personen, die oft passiv rauchten (etwa 40 Stunden pro Woche während mehr als 5 Jahren) ein um 48 Prozent erhöhtes Risiko auf eine COPD haben (Lancet 2007; 370: 751-757). Da Passivrauchen in China verbreitet ist – Regelungen zum Schutz an öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz fehlen –, werden nach Schätzung der Autoren von den 240 Millionen derzeit in China lebenden Menschen von über 50 Jahren durch die hohe Passivrauch-Rate 1,9 Millionen Nichtraucher durch COPD zu Tode kommen. © rme/aerzteblatt.de

Quelle:

http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?p=passivrauchen&src=suche&id=29662