Deutschland ist eines der wenigen industrialisierten Länder in denen die Tabakindustrie heute in derGeschäftswelt sowie vonseiten der Regierung, der Wissenschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen noch als eine legitime Größe angesehen wird.

Obgleich Deutschland im Umweltschutz international eine Führungsrolle einnimmt, hat es dieTabakindustrie in Deutschland erfolgreich verstanden, die Umsetzung der Erkenntnisse über die Schädlichkeit des Passivrauchens in wirksame Gesundheitspolitiken zu verhindern. Sie bediente sich hierzu einer sorgfältig geplanten Kollaboration mit Wissenschaftlern und politischen Entscheidungsträgern, und eines ausgeklügelten PR-Programms das in den 1970er Jahren eingeleitet wurde und seitdem still betrieben wird.

Die Branchenorganisation, der Verband der Cigarettenindustrie (VdC, kurz „Verband“) wurde im Jahr 1948 von der Tabakindustrie in Deutschland gegründet. Der Verband vertritt sowohl nationale als auch multinationale Tabakkonzerne, die in Deutschland ihre Geschäfte treiben und war bzw. ist in der bundesdeutschen Hauptstadt (Bonn, Berlin) ansässig, um politische Entscheidungen bestmöglich zu beeinflussen.

Bereits in den frühen Siebzigerjahren wurde das Thema Passivrauchen in Deutschland zum Politikum, doch die Bundesregierung schaffte es nicht, einen damals existierenden Gesetzesvorschlag für eine Rechtsvorschrift zum Schutz vor Passivrauchen zu erlassen. Vielmehr hat die Bundesregierung es bis heute versäumt, eine wirksame Gesetzgebung zum Schutz vor Tabakrauch im öffentlichen Raum zu erlassen.

Aufgrund der Einsicht dass Passivrauchen der entscheidende Faktor für Lebensfähigkeit der Tabakindustrie ist, hat sich der Verband bereits lange vor der Bundesregierung und den wichtigsten Organisationen im Gesundheitswesen und Interessengemeinschaften dieses Thema zu eigen gemacht. Dies hatte zur Folge, dass die Tabakindustrie Regierungshandeln zum Schutz der Bürger vor den giftigen Inhaltsstoffen des Tabakrauchs erfolgreich verhindert hat.

Der Verband hat Einfluss auf Wissenschaft und Politik genommen indem er die wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Zusammenhang von Passivrauchen und Krankheit bestritten hat, Forschungsarbeiten durchgeführt oder finanziert hat, unabhängige Wissenschaftler rekrutiert hat, Einfluss auf hochrangige Arbeitsgruppen und Kommissionen genommen hat sowie an wissenschaftlichen Tagungen teilgenommen, diese koordiniert oder finanziell gefördert hat.

Im Jahr 1975 wurde der „Forschungsrat Rauchen und Gesundheit“ gegründet. Er diente der Wissenschaftlichen Abteilung des Verbandes als Beratungsorgan und sollte den Eindruck vermitteln, dass die Tabakindustrie sich der objektiven Erforschung und Weiterentwicklung seines Produktes verschrieben hat. Untersuchungen die als zu heikel galten, um sie an externe Wissenschaftler zu vergeben wurden in einem Labor in München durchgeführt das von Franz Adlkofer geleitet wurde. Im Jahr 1992 wurde der Forschungsrat Rauchen und Gesundheit ersetzt durch die vom Verband gegründete Stiftung VERUM, deren Wissenschaftlicher und Geschäftsführender Direktor wiederum Adlkofer wurde.

Der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, eine kleine Nichtregierungsorganisation, die seit den 1970er Jahren im Bereich Nichtraucherschutz aktiv ist und von Ferdinand Schmidt gegründet wurde, machte zahllose Versuche, die Regierungspolitik Deutschlands zu beeinflussen. Die Tabakindustrie reagierte darauf- erfolgreich – damit, dass sie den Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit und Schmidt als jenseits der politischen Mitte darstellte.

Vermutlich die wichtigste Autorität im Gesundheitsbereich, die mit der Tabakindustrie seit den 1980er Jahren verbündet war ist Karl Überla, bis 1985 Präsident des Bundesamtes für Gesundheit und zugleich Leiter einer privaten Forschungseinrichtung in München, der Gesellschaft für Information und Statistik in der Medizin (GIS). Im Jahr 1982 nahm der Verband Überla’s GIS unter Vertrag für eine Untersuchung über „Passivrauchen und Lungenkrebs“.

Im Jahr 1983 stellte das Bundesgesundheitsministerium eine Arbeitsgruppe über „Krebsgefährdung durch Rauchen“zusammen, als ein Beitrag vonseiten Deutschlands zum EU-Aktionsprogramm „Europa gegen den Krebs“. Von den 24 Mitgliedern, die das Ministerium geladen hatte, hatten zumindest fünf Personen, Franz Adlkofer, Dietrich Schmähl, Gerhard Lehnert, Klaus Thurau und Jürgen v. Troschke für den Verband gearbeitet oder von diesem Finanzmittel erhalten.

Im Großen und Ganzen ist es der Tabakindustrie in Deutschland gelungen, einen Grad der Angesehenheit aufrechtzuerhalten, die ihr Zugang zu hochrangigen Autoritäten und Wissenschaftlern verschaffte, die entweder selbst politikrelevante Ämter innehatten oder die als Sachverständige oder Mitglieder von wissenschaftlichen Beiräten direkten Zugang zur Politik hatten. Beispiele hierfür sind Karl Überla, Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Dietrich Henschler, Vorsitzender der MAK-Kommission, und Helmut Valentin, Präsidentder Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin sowie der Bayrischen Akademie für Arbeits- und Sozialmedizin. Trotz der Tatsache, dass die Einstellung der deutschen Bevölkerung Einschränkungen des Rauchens deutlich unterstützt, war die Tabakindustrie bemüht, die Tabakkontrolle als eine ernsthafte Bedrohung für die Europäische Kultur darzustellen, indem diese als zu offen, modern und aufgeklärt für derartige Aktivitätenporträtiert wurde.

Ungeachtet der Tatsache, dass Umfragen die von der Tabakindustrie durchgeführt und geheim gehalten wurdenfür Deutschland sogar eine stärkere Befürwortung von Einschränkungen des Rauchens zeigten als in den Vereinigten Staaten, karikierte die Tabakindustrie in Deutschland Maßnahmen zum Schutz der arbeitenden Bevölkerung vor Passivrauch als US-amerikanischen Extremismus.

Etliche erfolglose Anläufe zur Verabschiedung eines Nichtraucherschutzgesetzes folgten in den Jahren darauf und am 3. Oktober 2003 trat die novellierte Arbeitsstättenverordnung in Kraft, die die Arbeitgeber nominelldazu verpflichtet, ihre Angestellten am Arbeitsplatz vor dem Tabakrauch zu schützen (ausgenommen sind Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr). Durch diese Verordnung werden jedoch übergreifend keine rauchfreien Arbeitsplätze geschaffen und bis Januar 2006 hatte die Bundesregierung noch kein bedeutsames Programm aufgelegt um die Umsetzung und Vollzug der Verordnung zu fördern.

Im Jahr 2003 waren nahezu ein Drittel (32,5%) der deutschen Bevölkerung Raucher, neueste Daten zeigen, dass in Deutschland täglich mindestens neun Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben. Da dieser Berechnung lediglich die häufige Exposition von Nichtrauchern zu Hause zugrunde liegt, ist die wirkliche Zahl der Todesopfer wahrscheinlich deutlich höher. Dennoch garantieren bisher nur wenige Gesetze Rauchfreiheit und auch sonst hat bis heute keine der wichtigsten Gesundheitsorganisation in Deutschland sich kontinuierlich dem Passivrauchen angenommen bzw. dieses zu einem Hauptthema gemacht.

Die Gesundheitspolitik wird in Deutschland bis zum heutigen Tag von Tabakindustrieinteressen dominiert.


Quelle:
Annette Bornhäuser; Jennifer McCarthy,; and Stanton A. Glantz Ph.D., „German Tobacco Industry’s Successful Efforts to Maintain Scientific and Political Respectability to Prevent Regulation of Secondhand Smoke“ (March 21, 2006). Center for Tobacco Control Research and Education. Tobacco Control Policy Making: International. Paper Germany2006.
http://repositories.cdlib.org/ctcre/tcpmi/Germany2006

Alter Wein in neuen Schläuchen:

Der Verzehr von Vollmilch, Keksen, Hotdogs oder rotem Fleisch, etc. , soll angeblich schädlicher sein als Passivrauchen.  Das behauptet ein „Netzwerk Rauchen“ auf seiner Homepage.

Hier erfahren Sie die wahren Hintergründe und Fakten über diesen UNFUG, der von diesem ominösen „Netzwerk Rauchen“ und einigen weiteren  schamlos dreisten Bloggern verbreitet wird. 

 

Aus dem Jahre 1996: Anzeigen-Kampagne von Philip Morris

In einer einzigartigen europaweiten Anzeigenkampagne wollte das europäische Tabaksyndikat Philip Morris Europe S.A. den Anschein erwecken, daß Passivrauchen kein Gesundheitsrisiko darstellt. Mit absurden Vergleichen von Risiken (z.B. Kochen mit Rapsöl, Verzehr von Keksen oder Pfeffer), die teilweise nur in einer einzigen Studie ermittelt worden sind und dann auch nur für einen einzigen der im jeweiligen Produkt enthaltenen Stoffe, versuchten die Drogenhersteller von der Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens abzulenken.

Nach dem Motto, daß schon etwas hängenbleiben wird, führen sie einen der niedrigsten ermittelten Werte für das Lungenkrebsrisiko durch Passivrauchen von 1,19 (der Wert 1,0 gilt für Nichtpassivraucher) an und verschweigen bewußt Ergebnisse von inzwischen mehr als 30 wissenschaftlichen Studien, die ein deutlich höheres Risiko für Passivraucher (bis über 2) feststellten. Das Deutsche Krebsforschungszentrum geht beispielsweise von einem Lungenkrebsrisiko von 1,4 für Passivraucher und mindestens 400 Lungenkrebstodesfällen bei Nichtrauchern pro Jahr in Deutschland aus.

Die meisten Raucher sterben jedoch nicht an Lungenkrebs, sondern vor allem an Herz-Kreislauf-Krankheiten (bevor der Lungenkrebs auftritt). Dies gilt auch für Passivraucher. Verschiedene Studien gehen von einem mindestens dreifach höheren Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten durch Passivrauchen aus. Doch wie hoch das Risiko auch immer ist: Man kann nicht ein Risiko mit einem anderen Risiko entschuldigen.

Entscheidend ist jedoch, daß das Passivrauchen in der Regel unfreiwillig erfolgt. Würde man die Maßstäbe, die bei den EU-Entscheidungen zum Rinderwahnsinn angelegt wurden, auch beim Passivrauchen anwenden, müßten sofort alle Tabakwaren vernichtet und ein totales Importverbot für Tabakprodukte verhängt werden.

Der französische Kekshersteller-Verband ließ Philip Morris mittels einstweiliger Verfügung die Verbreitung untersagen, der Verzehr von einem Keks am Tag würde mit einem erhöhten Risiko für Herzkrankheiten von 1,49 einhergehen. In der Tat ermittelten die Wissenschaftler der von Philip Morris zitierten Keks-Studie, daß ein erhöhtes Risiko von Herzkrankheiten in diesen Nahrungsmitteln vorwiegend auf verwendete Trans-Fettsäuren zurückzuführen sei. Auf diese spezielle Fettart, so Walter Willet von der Harvard Universität in Boston, ein Mitautor der Keks-Studie, hätten die europäischen Nahrungsmittelhersteller inzwischen verzichtet.

In den Niederlanden einigte man sich außergerichtlich darauf, daß die Anzeigen nicht mehr erscheinen. Und in Deutschland prüfen Kekshersteller wie Bahlsen derzeit eine Klage gegen Philip Morris. Während man im Bundesgesundheitsministerium auf die Anzeigen bisher lediglich „aufmerksam geworden ist“ (was wieder einmal verdeutlicht, daß dem Ministerium – gelinde gesagt – der Nichtraucherschutz völlig gleichgültig ist), will die Koalition gegen das Rauchen mangels anderer rechtlicher Möglichkeiten den Deutschen Werberat einschalten.

Die europaweite Anzeigenserie des Marlboro-Produzenten Philip Morris zeigt, daß die Drogenhersteller durch einen gesetzlichen Nichtraucherschutz erhebliche Umsatzeinbußen befürchten. Um dem entgegenzuwirken ist ihnen jedes Mittel recht. Für Profit geht Philip Morris über Leichen – über die der (Aktiv-)Raucher und die der Passivraucher.

Das Robert-Koch-Institut zur Philip Morris-Kampagne

In der Pressemitteilung vom 11. Juli 1996 nimmt das Robert Koch-Institut (früher Teil des Bundesgesundheitsamtes) zur Anzeigenkampagne des Tabakkonzerns Philip Morris zum Gesundheitsrisiko des Passivrauchens  Stellung:

Das Robert Koch-Institut warnt davor, die Gefahren des Passivrauchens zu unterschätzen. Auch wer selbst nicht raucht, hat bei regelmäßigem Einatmen des sogenannten Nebenstromrauches ein erhöhtes Risiko, Herzkrankheiten oder Lungenkrebs zu bekommen. So hat die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA Tabakrauch in der Innenraumluft als krebserregenden Stoff der (höchsten) Gruppe A eingestuft; das bedeutet, daß die EPA einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs für belegt hält. Das Passivrauchen ist in Deutschland die häufigste Form von Luftverschmutzung in Innenräumen und betrifft etwa ein Drittel der Erwachsenen und jedes zweite Kind.

Seit einigen Wochen erscheinen in deutschen Zeitung und Zeitschriften Anzeigen, in denen suggeriert wird, das Gesundheitsrisiko durch Passivrauchen sei nicht höher, als wenn man Vollmilch oder gechlortes Leitungswasser trinkt, Kekse ißt, sein Essen mit viel Pfeffer würzt oder sich von Fleisch ernährt. Als „Beweis“ werden wissenschaftliche Studien zitiert, die für diese Verzehrgewohnheiten ein ähnliches oder sogar höheres Gesundheitsrisiko als für Passivrauchen ausweisen.

Diese Argumentation ist grob irreführend. So liegen für fast alle der aufgeführten „Vergleichsrisiken“ nur einzelne Untersuchungsergebnisse vor, was für eine echte Beurteilung des Risikos nicht ausreicht. Dagegen hat die EPA für ihre Bewertung des Passivrauchens die Ergebnisse von insgesamt 150 Studien herangezogen, davon allein 30 zum Lungenkrebs.

Wichtige Ergebnisse, die die Studienergebnisse beeinflussen können, wurden von der EPA mit einbezogen, in den zum Vergleich angeführten Studien aber entweder überhaupt nicht berücksichtigt oder in den Anzeigen unterschlagen. Ein Beispiel: In einer Studie wurde untersucht, wie sich die Ernährung – vegetarisch oder fleischhaltig -auf das Risiko einer koronaren Herzkrankheit auswirkt. Bei fleischessenden Männern zwischen 35 und 64 Jahren – und nur dieses Zwischenergebnis wird in der Anzeige verwendet – ergab sich ein dreimal höheres Herzinfarktrisiko; allerdings nur, wenn der Einfluß des Rauchens nicht berücksichtigt wurde. Bei Betrachtung von Herzkrankheiten, für die Rauchen einer der wichtigsten Risikofaktoren ist, ist das ein gravierender Fehler. Berücksichtigt man den Einfluß des Rauchens, ergibt sich dann auch ein deutlich niedrigeres, etwa 1,5faches Risiko für Fleischesser. Dies ist in der Studie auch angegeben, wird in den Anzeigen aber ignoriert. Es stellt sich die Frage, wie das Ergebnis aussähe, würden weitere Risikofaktoren für den Herzinfarkt ebenfalls einbezogen. Bei Frauen zeigte die Studie übrigens keinen Unterschied zwischen Fleischkonsumentinnen und Vegetarierinnen.

Die Argumentation, die die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Passivrauchens unterstellt, führt zudem Risiken an, die sich schon bei Betrachtung der fraglichen Studien schnell als nicht plausibel erweisen. Sogar Studienergebnisse, die die Untersucher selbst ausdrücklich als fragwürdig bezeichnen, werden für die Beweisführung herangezogen. Der Zusammenhang zwischen Passivrauchen einerseits, Herzkrankheiten und Lungenkrebs andererseits ist dagegen auch biologisch plausibel.

Das Robert Koch-Institut ist der Auffassung, daß Vergleiche, wie sie in den betreffenden Anzeigen gezogen werden, den Verbraucher in die Irre führen. Daß Passivrauchen ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko darstellt, ist wissenschaftlich belegt – nicht aber etwaige Risiken durch Kekse oder Vollmilch.

Wir schreiben das Jahr 2009: Lernresistente Blogger und ein Rauchernetzwerk verbreiten immer noch diese unsägliche Lügenpropaganda der Tabakindustrie!

Es gibt tatsächlich noch eine paar lernresistente Blogger, zum Beispiel den Internetauftritt „sackstark.info„, oder das „Netzwerk Rauchen“, die diese bereits vor 13 Jahren entlarvte Schmierenkampagne der Tabakmafia unbedarft nachplappern.

Unfassbar, aber leider Realität.

Das Thema Passivrauchen, seine gesundheitswissenschaftliche Bewertung und die darauf gestützten Nichtraucherschutzgesetze bewegen die Gemüter. Das ist weder verwunderlich noch verwerflich. Auf der einen Seite stehen die Erwartungen von Nichtrauchern, dass sie vor Gesundheitsschäden durch Passivrauchen geschützt werden, auf der anderen Seite die Befürchtungen der Raucher, aus Gründen des Nichtraucherschutzes ungebührlich in ihrer Freiheit eingeschränkt zu werden, an allen Orten rauchen zu können. Außerdem sehen sich Gastwirte in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt, wenn sie von Rauchverboten in öffentlichen Räumen betroffen sind. Es geht um eine Güterabwägung. Diese Güterabwägung wird in besonderer Weise dadurch erschwert, dass die bedeutsamste gesundheitliche Folge des Passivrauchens, das Auftreten von zurechenbaren Sterbefällen, vor allem durch epidemiologische Studien ermittelt wurde, also auf statistischen Berechnungen beruht. Statistik und Unsicherheit sind zwei Seiten einer Medaille und Unsicherheit wird oft mit Nichtwissen gleichgesetzt. Aber Statistik ist nichts anderes als das Bemühen, Wissen trotz Unsicherheit zu gewinnen, d.h. Die in der Natur des „Risikos“ liegende Unsicherheit einzugrenzen. Neben epidemiologischen Studien beruht die Bewertung der gesundheitlichen Relevanz des Passivrauchens zudem auf einer Vielzahl anderer Quellen, z.B. Messungen zu tabakbedingten Schadstoffen in der Raumluft oder toxikologischen Befunden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008. diese Evidenzbasis zur Kenntnis genommen.

Es sieht den Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren als „überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“ und verhilft daher gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass es beim Thema Passivrauchen um eine Risikobewertung geht, konsequenterweise dem Vorsorgeprinzip zur Geltung. Der Gesetzgeber dürfe sich „auf die zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen stützen, nach denen mit dem Passivrauchen schwerwiegende gesundheitliche Risiken verbunden sind“. Er habe auch einen Beurteilungsspielraum bei der „Einschätzung der in den Blick genommenen Gefährdung“. Weitreichende Nichtraucherschutzgesetze sind daher zulässig, auch für die Annahme besonderer Gefährdungen in Gaststätten gebe es „hinreichende tatsächliche Grundlagen“. Das Gericht zieht daraus das Fazit: „Zum Schutz vor Gefährdungen der Gesundheit durch Passivrauchen sind gesetzliche Rauchverbote in Gaststätten geeignet und erforderlich.“ Dabei erkennt das Gericht aber auch an, dass kleine Gaststätten keine Wettbewerbsnachteile durch Rauchverbote haben sollen. Die Nichtraucherschutzgesetze einiger Länder müssen nachgebessert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat damit in seiner Betrachtung, wie der wissenschaftliche Risikodiskurs in staatliches Handeln zu übersetzen ist, eine kluge Abwägung vorgenommen.

 Günter Ropohl,“renommierter“ Technikphilosoph, hat kürzlich in seinem Novo-Artikel mit dem Titel „Passivrauchen als statistisches Konstrukt“ die gegenteiligen Konsequenzen gezogen.Er kritisiert generell, dass sich die Politik auf epidemiologische Studien stützt, und sieht darin nur „pseudowissenschaftliche Vorurteile“. Sein Fazit:

„Wissenschaft gibt sich dazu her, die Persönlichkeitsrechte von Millionen rauchender Menschen und die Gewerbefreiheit von Tausenden gastronomischen Betrieben auf dem Altar fiktiver Gesundheitsgefahren zu opfern.Wissenschaft gibt sich dafür her, eine Verbotsgesellschaft zu legitimieren, in der die Gesundheitsobsessionen einer fundamentalistischen Minderheit zum allgemeinen Gesetz erhoben werden …“Solche Wissenschaft, die sich unzuständigerweise in die Politik einmischt, macht sich der totalitären Anmaßung schuldig“.

Warum ein Technikphilosoph, der sich beruflich ausführlich mit Technikfolgenabschätzung und mit dem Risikodiskurs beschäftigt hat, sich in dieser Weise dagegen ausspricht, dass die Politik unter Unsicherheit entscheidet und dabei angesichts der Tragweite der Entscheidung dem Vorsorgeprinzip folgt, ist unverständlich. Mag diese Position noch als theoretisch denkbare, wenn auch praktisch unverantwortliche politische Option durchgehen, so ist es absolut unakzeptabel, dass Ropohl mit seiner Stellungnahme den Anspruch einer „wissenschaftstheoretischen Kritik“ erhebt, aber die methodischen Standards der von ihm kritisierten Epidemiologie und speziell die Forschungslage zum Thema Passivrauchen ignoriert bzw. offenkundig falsch wiedergibt und somit die Regeln wissenschaftlicher Dispute in einer unseriösen Weise unterläuft. Im Folgenden soll dies an einigen Punkten der Argumentation Ropohls gezeigt werden.

 Monokausalität versus multifaktorielle Verursachung:

Ropohl unterstellt der Epidemiologie, dass sie

„Tabakrauch … als einzige Ursache isoliert, und Lungenoder HerzKreislauferkrankungen sowie daraus folgende Todesfälle werden als Wirkungen allein dieser Ursache zugerechnet.Andere mögliche externe Ursachen und interne Bedingungen werden meist gar nicht oder allenfalls unzureichend in Rechnung gestellt“.

Dies sei ein „monokausaler Ansatz, der schon allein dadurch diskreditiert sei, dass viele Raucher nicht an den genannten Krankheiten sterben, während viele Nichtraucher daran sterben. Man kann Günter Ropohl vielleicht zugute halten, dass er als Philosoph nicht mit epidemiologischen Methoden vertraut ist. Ropohl hat offensichtlich nicht verstanden, wie in multivariaten Analysen Wechselwirkungen zwischen mehreren Variablen verrechnet werden, dass die systematische Berücksichtigung von Confoundern geradezu ein unverzichtbares Element epidemiologischer Analysen ist und dass die Bestimmung attributabler Risiken somit mitnichten auf monokausalen Ansätzen beruht. Obige Aussage Ropohls ist schlicht von der Sache her falsch. Der Blick in ein beliebiges Lehrbuch der Epidemiologie hätte hier weitergeholfen.

Hohe und niedrige Risiken:

Ropohl kritisiert, dass die Epidemiologie des Passivrauchens von kleinen relativen Risiken handelt, z.B. dem Wert 1,2. Man ginge ansonsten davon aus, dass das relative Risiko

„… größer als 2 sein muss, wenn man dem betreffenden Risikofaktor Aufmerksamkeit schenken soll; für manche Autoren ist dieser Grenzwert erst bei 4 oder 5 erreicht“ .

Ein relatives Risiko von 1,2 ist in epidemiologischen Studien in der Tat oft nicht einfach dingfest zu machen. Es sind dazu wiederholte gute, auch von der Fallzahl her ausreichende Studien nötig. Aber das spricht nicht dagegen, solche Risiken zu bestimmen. Ob man einem Risikofaktor Aufmerksamkeit schenken soll oder nicht, ist dem relativen Risiko allein nicht anzusehen. Ein relatives Risiko von 5 kann unbedeutend sein, wenn das absolute Risiko gering ist, ein relatives Risiko von 1,2 kann sehr bedeutend sein, wenn das absolute Risiko groß ist, wie das bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs der Fall ist, bzw. wenn die Bevölkerungsgruppe, die einem geringen relativen Risiko ausgesetzt ist, groß ist, wie das beim Passivrauchen der Fall ist. An anderer Stelle relativiert Ropohl auch die epidemiologisch errechneten 3300 Passivrauchtoten zu „gerade einmal 0,4 Prozent der Todesfälle“ in Deutschland . Wie viele müssten es wohl seiner Meinung nach sein, dass sich epidemiologische und politische Aufmerksamkeit lohnt?

Schwellenwerte bei kanzerogenen Stoffen:

Ropohl kritisiert das Deutsche Krebsforschungszentrum für die Aussage, dass für die im Tabakrauch enthaltenen Kanzerogene keine Wirkungsschwellen definiert werden können. Dies sei falsch, schon Paracelsus habe darauf hingewiesen, es komme immer auf die Dosis an. Ropohl widerspricht damit allen geltenden toxikologischen Standards .

Die MAK-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft hatte Tabakrauch schon vor längerer Zeit in die Gruppe der krebserzeugenden Stoffe eingeordnet. Für diese Stoffgruppe wurden bisheraus gutem Grundkeine Schwellenwerte definiert. Potenziell kann z.B. eine einzige Asbest-Faser, kann ein einziges Nitrosamin-Molekül Krebs erzeugen.

Korrelation und Kausalität:

Ropohl unterstellt der Epidemiologie, nicht zwischen Korrelation und Kausalität unterscheiden zu können.

 „Es ist ein Kardinalfehler der Epidemiologie, aus einem rein statistischen Zusammenhang zwischen irgendwelchen Variablen zu folgern, die eine Variable wäre die Ursache der anderen“.

Kein guter Epidemiologe würde das tun, keine Studie, die dies tut, würde ein Review in einer wissenschaftlichen Zeitschrift überstehen, jedes Lehrbuch der Epidemiologie geht auf diesen Sachverhalt ein. Die bekannten Kriterien von Bradford Hill geben an, unter welchen Bedingungen bei einer statistischen Assoziation hypothetisch Kausalität vermutet werden darf. Dazu gehören z.B. die biologische Plausibilität der Befunde, die Konsistenz der Befunde verschiedener Studien oder die Kohärenz mit dem aktuellen Wissensstand. Diese Kriterien sind, was den Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Gesundheitsschäden angeht, zweifelsfrei erfüllt.

Mortalität und Prozentrechnen:

Ropohl zeigt eine Tabelle mit den Sterbefällen der Allgemeinbevölkerung („Alle Tode“) und mit den dem Passivrauchen zugeordneten Sterbefällen („PR-Tode“) nach Altersgruppen: Hinzu kommen eigentlich in der Altersgruppe unter 45 Jahren noch 60 Fälle des plötzlichen Kindstods, zusammen ergeben sich dann die 3300 dem Passivrauchen zurechenbaren Sterbefälle. Die prozentuale Verteilung der Sterbefälle interpretiert Ropohl als „Mortalität“ und leitet aus dem Vergleich der beiden Prozentspalten ab, die „Mortalität“ der Passivraucher sei in jungen Jahren niedriger als die der Allgemeinbevölkerung. Aber die dem Passivrauchen zugeordneten Sterbefälle geben nicht die Gesamtmortalität der Passivraucher wieder, sondern die durch das Passivrauchen zusätzlich auftretenden Sterbefälle. Ein grober Irrtum? Bewusste Irreführung? Die beiden Prozent-Spalten so zu interpretieren, ist von der gleichen Logik wie ein Vergleich von Geschwindigkeit und Entfernung. Ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h mehr als eine Entfernung von 50 km? Einem Vergleich der Mortalität müssten die bevölkerungsbezogenen Sterberaten beider Gruppen, besser noch die Sterberaten von Passivrauchexponierten und Nichtexponierten zugrunde gelegt werden.

Die Diskussion um den Nichtraucherschutz ist schwierig. Sie wird, wie eingangs gesagt, verständlicherweise emotional geführt, auch die Forschung zu diesem Thema ist sicher nicht frei von Irrtümern, schon gar nicht frei von Interessen. Forschung darf und muss daher auch kritisiert werden. Das gehört zum Wesen der Wissenschaft. Ropohl hat sich mit seinem Beitrag aber nicht um den wissenschaftlichen Fortschritt in diesem Feld verdient gemacht, auch nicht um die von ihm lange Jahre verfochtene „technologische Aufklärung“, die der biopolitische Zugriff auf die Bürger, wie wir ihn in der Prävention beobachten, natürlich ebenfalls nötig hat. Ropohl hat vielmehr die intellektuelle Redlichkeit verletzt. Der Vorwurf des pseudowissenschaftlichen Vorurteils, den er der Epidemiologie macht, fällt auf ihn selbst zurück. Er hat damit zugleich auch das Suchen nach vernünftigen Lösungen für das Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern erschwert.

Si tacuisses, philosophus mansisses, Herr Ropohl

Quelle: 

Dr. Joseph Kuhn,  Risikodiskurs und intellektuelle Redlichkeit.
Novo-Argumente Heft 97 : 11 – 12 2008

Die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten) hat noch NIE eine in der wissenschaftlichen Fachwelt anerkannte Arbeit veröffentlicht, sie bringt lediglich auf ihrer eigenen Homepage irreführende Tabakpropaganda in Umlauf.

In einer neuerlichen pseudowissenschaftlichen Veröffentlichung zum Thema Passivrauchen und Lungenkarzinom begeht die BGN eine weitere vorsätzliche Irreführung der Bevölkerung.

Wer eine Milchmädchenrechnung aufmacht, kalkuliert mit unsicheren Fakten, ignoriert dies aber und redet sich das zu erwartende Ergebnis schön. Nichts anderes tut dieses Pamphlet, das offensichtlich aus der Feder des Herrn Professor Grieshaber stammt. Anscheinend hat der es aber diesmal versäumt, seinen Namen darunter zu setzen.

Es ist wirklich haarsträubend zu lesen, welch abenteuerliche Berechnungen angeführt werden, die der Verfasser selbst allem Anschein nach für „Wissenschaft“ hält, um allgemeine Verwirrung bei leichtgläubigen Nikotinopfern zu erzeugen.

Exemplarisch soll hier nur ein Fehlschluss aufgezeigt werden, um der wissenschaftlichen Fachwelt, die sich mit dem ehrenwerten Herrn Grieshaber sicherlich noch auseinander setzen wird, nicht vorzugreifen.

Auf Seite 5 des Pamphlets der BGN lesen wir:

„Bei exponierten Versicherten im Gastronomiebereich können auf der Grundlage tatsächlicher Daten nur 2 Lungenkarzinom-Erkrankungsfälle/100.000 ermittelt werden. D. h., dass bei 2 Mio. Versicherten, die exponiert sein können, insgesamt ca. 40 Fälle/Jahr auftreten. Bei diesen 40 Fällen sind Raucher und Nichtraucher zusammengenommen.“

Nach der Milchmädchenmethode der BGN können diese 40 Fälle/Jahr bei 2 Mio. Versicherten auf die 80 Millionen Deutschen hochgerechnet werden: Somit dürften dann nur 1600 Lungenkarzinom-Erkrankungsfälle, Raucher und Nichtraucher zusammengenommen, in Deutschland auftreten. Tatsächlich vermeldet das Statistische Bundesamt jedoch 40.000 Fälle pro Jahr, also 25 mal soviel, wie die BGN hier vorgaukelt.

Was bedeutet das? Die BGN macht hier die Aussage, dass der Durchschnittsdeutsche ein um den Faktor 25 höheres Lungenkrebsrisiko im Vergleich zu den Gastronomiebeschäftigten hat.

Diese Aussage der BGN ist lächerlich. Die „Wissenschaftler“ der BGN haben sich mit dieser Aussage bis auf die Knochen blamiert.

Jeder blutige Laie kann durch eine Minimalrecherche feststellen, dass Lungenkarzinom-Erkrankungsfälle eine Latenzzeit von 20 bis 50 Jahren haben und deshalb gehäuft erst ab einem Alter von 60 bis 65 Jahren auftreten. Die Geschädigten, die Herr Grieshaber, Präventionsleiter der BGN, nicht finden kann (oder will) sind bereits im Ruhestand und zählen somit nicht mehr zu den Versicherten der BGN. Hinzu kommt die hohe Personalfluktuation von der Gastronomie hinein in andere Branchen, so wie der hohe Anteil an Minijobbern, die in der Versichertenstatistik der BGN überhaupt nicht auftauchen. Entscheidend ist auch die Alterstruktur des Gaststättenpersonals, im Gastronomiebereich: über 90% der Angestellten sind dort jünger als 45 Jahre.

Aus einer Stellungnahme von Prof. Dr. Dennis Nowak, Direktor des Institutsfür Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München, geht die Intention der BGN klar hervor:

Warum bekämpft eine Berufsgenossenschaft die Prinzipien der Prävention? Wenn die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die International Agency for Research on Cancer (IARC) auf einer umfassenden internationalen Datengrundlage feststellen, dass Passivrauch ein erwiesenes Humankanzerogen ist, gibt es nur eine einzige logische Konsequenz für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, vorrangig in der Gastronomie: Expositionsminimierung, die in diesem Fall durch ein Rauchverbot für Restaurant- und Kneipenbesucher zudem vergleichsweise leicht und praktisch kostenlos umsetzbar ist und weltweit in vielen Ländern längst betrieben wird. WHO und die UN-Mitgliedsstaaten, also auch die Bundesrepublik Deutschland, haben im Juli 2007 eine Leitlinie zum Schutz auch vor beruflicher Passivrauchexposition beschlossen. Was treibt die Präventionsabteilung eines Unfallversicherungsträgers, hier einen Gegenkurs zu fahren und ein gesichertes Humankanzerogen zu verharmlosen? Warum stellt sich die BGN nicht schützend vor ihre Versicherten? Ich bin betroffen und bestürzt, dass so etwas hierzulande heute noch geschehen kann. Die BGN negiert ihre Fürsorgepflicht für Hunderttausende von Beschäftigten in der Gastronomie, die täglich über viele Stunden an den am stärksten Tabakrauch-belasteten Arbeitsplätzen in Deutschland arbeiten müssen. Damit vertritt sie die Position der in ihrem Aufsichtsgremium sitzenden Tabakindustrie. Auch wenn die BG allein von den Arbeitgebern bezahlt wird, ihre Verpflichtung gilt dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Mitgliedsbetrieben.

Verharmlosen, verleugnen, irreführen: Die Strategie der BGN deckt sich mit den unlauteren Methoden der Tabakindustrie, die über Jahrzehnte hinweg die Bevölkerung für dumm verkauft hat.

Die laienhaften Auftritte von Mitgliedern der Forces Germany, einer Rauchervereinigung, sind, angesichts der erdrückenden Beweislast über die Folgen des Tabakdrogenkonsums und die Todesfälle durch Passivrauchen ein skurriles Schauspiel mit vorhersehbarem Ende.

Bernd Palmer, Mitglied dieser Rauchervereinigung, schreibt in einem offenen Brief an Frau Großrätin Annemarie Pfeifer , EVP Basel:

Eine interessante deutsche Studie hat die Herzinfarkthäufigkeit von Anwohnern stark befahrener Strassen untersucht (die Studie wurde übrigens mit Sicherheit nicht von der Tabakindustrie finanziert). Das Ergebnis ist beängstigend:
Es wurde eine Assoziation zwischen der Exposition gegenüber dem Straßenverkehr und dem Auftreten von Herzinfarkten innerhalb einer Stunde nach dieser Exposition gefunden. Das OR (Odds Ratio=relatives Risiko) für Nichtraucher wurde mit 2.72 errechnet. Die Zeitspanne, die die beobachteten Personen im Auto, im öffentlichen Verkehr, auf Motor- oder Fahrrädern verbracht hatten, war durchwegs direkt mit dem Anstieg des Risikos verbunden. Die Benutzung eines Autos war bei den beobachteten Fällen die hauptsächliche Expositionsquelle; allerdings gab es auch einen Zusammenhang zwischen der Dauer der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und dem Auftreten von Herzinfarkten innerhalb einer Stunde. – http://content.nejm.org/cgi/content/short/351/17/1721

Zur Erinnerung: Das relative Herzinfarktrisiko für einen passivrauchenden Lebenspartner eines Rauchers liegt gemäß dem Bericht des Bundesrates bei 1.25 (25%).

Im Klartext: nach einer Stunde im Straßenverkehr ist das Herzinfarktrisiko doppelt so hoch wie nach Jahrzehnten mit einem Raucher! Die Studie sagt nichts über das Herzinfarktrisiko eines Taxifahrers aus, der z. B. an der Klybeckstrasse wohnt und demzufolge vermutlich mehr als 12 Stunden täglich den Abgasen ausgesetzt ist, aber geringer wird es sicher nicht sein.

In der von Palmer zititerten Studie geht es um die “exacerbation” (zu Deutsch: Verschlimmerung) cardiovasculärer Erkrankungen.
In der Studie wurde untersucht, in wie weit eine Exposition im Strassenverkehr einen Herzinfarkt (bei bestehender cardiovasculärer Erkrankung!) auslösen kann.

Keinesfalls ist daraus zu schliessen, dass die URSACHE für die cardiovasculäre Erkrankungen die einstündige Exposition im Strassenverkehr ist, so wie es Herr Palmer suggeriert, vielmehr zeigt die Studie, dass bei einer vorliegenden cardiovasculären Erkrankung das Risiko für einen Herzinfarkt erhöht wird.

Es werden also Äpfel mit Birnen verglichen, somit ist die Behauptung, nach einer Stunde im Straßenverkehr sei das Herzinfarktrisiko doppelt so hoch wie nach Jahrzehnten mit einem Raucher, unsinnig wie unwissenschaftlich, sie ist Junk Science at it’s best.

Frau Großrätin Annemarie Pfeifer fertigte Herrn Palmer den Umständen angemessen mit einer kurzen, aber deutlichen Antwort ab:

Zum Thema Passivrauch gibt es viele Studien. Ich könnte ebenso eine Liste zusammenstellen, welche vor allem auch den positiven Einfluss von rauchfreien Gasttätten auf die Gesundheit der Mitrabeitenden und Gäste belegen.

Die wissenschaftliche Fachwelt hat die Schädlichkeit des Passivrauchens klar und deutlich nachgewiesen, nur ein kleines Häuflein Nikotinabhängiger will das nicht wahr haben.

Als Lektüre sei diesen Leuten die Homepage des Tabakkonzerns Philipp Morris empfohlen,

denn sogar die Tabakmultis haben es aufgegeben, die Schädlichkeit des Passivrauchens zu leugnen oder zu verharmlosen :

Fachleute des Gesundheitswesens sind zu dem Schluss gekommen, dass Passivrauchen bei erwachsenen Nichtrauchern Erkrankungen wie Lungenkrebs und Herzkrankheiten verursacht und bei Kindern Leiden wie Asthma, Atemwegsinfektionen und -beschwerden, Husten, Mittelohrentzündung sowie den Plötzlichen Kindstod verursacht. Des Weiteren sind Fachleute des Gesundheitswesens zu der Überzeugung gelangt, dass Passivrauchen Asthmaleiden bei Erwachsenen verschlimmern und Reizungen von Augen, Hals und Nase verursachen kann. „Passivrauch“, auch als Tabakrauch in der Umgebungsluft oder englisch ETS (environmental tobacco smoke) bezeichnet, ist eine Kombination des Rauches, der am brennenden Ende einer Cigarette entsteht, und des Rauches, der vom Raucher exhaliert (ausgeatmet) wird.

Die Schlussfolgerungen von Gesundheitsbehörden sollten maßgebend sein, wenn es um die gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens und um die Frage geht, ob man sich an Orten aufhält, wo geraucht wird, bzw., wenn man selbst raucht, wann und wo man dies im Beisein anderer tut. Besondere Umsicht ist geboten, wenn Kinder betroffen sind. Erwachsene sollten nicht in Gegenwart von Kindern rauchen.

Philip Morris International glaubt, dass die Schlussfolgerungen von Gesundheitsbehörden zum Passivrauchen ausreichen, um Maßnahmen zu rechtfertigen, die Regeln über das Rauchen an Orten mit Publikumsverkehr vorschreiben. Unserer Auffassung nach sollten die Behörden außerdem an Orten, an denen das Rauchen erlaubt ist, Warnhinweise vorschreiben, die auf die Schlussfolgerungen von Institutionen des Gesundheitswesens hinweisen, dass Passivrauchen bei Nichtrauchern Krankheiten verursacht.


Die Argumentation der ewig Gestrigen:

Jeder Mensch hat eine druchschnittliche Lebenserwartung, und viele der Passivrauchopfer haben diese Lebenserwartung längst überschritten.

Eine feine Mischung aus Propaganda und Junk-Science, so irreführend wie menschenverachtend. Es ist ein äußerst schäbiger Verbaltrick.

Warum?

1. Im durchschnittlichen Lebensalter sind alle Sterbefälle enthalten, also auch die der Raucher selbst. Die Raucher drücken bekanntlich die durchschnittliche Lebenserwartung erheblich. Gleiches gilt für die Kindersterblichkeit, die Opfer des Strassenverkehrs, etc.pp.

2. Wenn man schon die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes interpretiert, dann richtig: Man muss sich ansehen, welche Lebenswerartung die Passivrauchopfer denn durchschnittlich noch gehabt hätten.

Und die ist erstaunlich hoch:

Ein 75-jähriger Mann hat eine durchschnittliche Lebenserwartung von gut 10 Jahren, eine 75-Jährige Frau lebt im Durchschnitt noch mehr als 12 Jahre.

Wer jetzt meint, 85-Jährige hätten fast keine Lebenserwartung mehr, irrt gewaltig. Frauen leben dann im Durchschnitt noch über 6 und Männer mehr als 5 Jahre.

siehe: Statistisches Bundesamt

Tja, die Freunde der Selbstverstümmelung durch die Inhalation der Schadgase verschwelter Pflanzenreste werden das vermutlich kaum verstehen.
Das wiederum ist nur zu verständlich: Rauchen schädigt das Hirn, und zwar nachhaltig. Und nicht nur das.

Bern – Das Servicepersonal in Restaurants, Bars oder Discos leidet unter qualmenden Gästen. Täglich inhaliert es ein Äquivalent von 15 bis 38 Zigaretten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Walliser Zentrums für Tabakprävention (CIPRET).

Die letztes Jahr im Wallis durchgeführte Studie ist eine der ersten Untersuchungen, die sich mit der Passivrauch-Belastung befasst. Erste Ergebnisse waren bereits im vergangenen Mai vorgestellt worden. Für die Untersuchung waren Anfang 2007 1500 Badges mit Nikotinmessgeräten an die Bevölkerung verteilt worden. 630 davon wurden ein halbes Jahr später zur Analyse der CIPRET zurückgegeben, wie es in einem in der «Revue médicale suisse» publizierten Bericht heisst. Fast alle der Badgeträger im Alter von drei Monaten bis 82 Jahren waren Passivrauch ausgesetzt. Am stärksten betroffen sind Serviceangestellte, die je nach Arbeitsort täglich ein Äquivalent von 15 bis 38 Zigaretten inhalieren.

Lediglich 5,7 % der Probanden waren bloss schwach Passivrauch ausgesetzt (weniger als 0,2 Zigarettenäquivalente täglich).

Alle übrigen Personen, die sich an der Untersuchung beteiligten, waren mehr oder weniger stark betroffen. Die Belastungsdosen reichten dabei von 1 bis 2 Äquivalenten bis zu mehr als 10 pro Tag. Das CIPRET hatte am Dienstag im Wallis eine Petition für ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit lanciert. Eine gesamtschweizerische Lösung abzuwarten, sei problematisch, argumentierte die Organisation. Es könne lange dauern, bis ein nationales Gesetz in Kraft trete. Mit seinem Anliegen hat das CIPRET Rückhalt im Walliser Kantonsparlament. Im Grossen Rat sind mehrere Vorstösse hängig, die ebenfalls ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit fordern.
Quelle: http://www.nachrichten.ch/detail/300958.htm

Feinstaub aus Zigarettenrauch

Dezember 19, 2007

Warum italienische Forscher prinzipiell auf der richtigen Spur waren, und warum die Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) die Beweise dafür liefert.

„Wissenschaftler“ der BGN gaben Messungen in Auftrag, die die Fragestellung klären sollten, ob durch Zigaretten tatsächlich mehr Feinstaub ausgestoßen wird, als durch moderne Dieselmotoren.

Die Messungen fanden statt, und es stellte sich heraus, dass der vom DKFZ (Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg) zitierte Versuch der italienischen Wissenschaftler tatsächlich durch die Verwendung ungeeigneter Messgeräte ein „Fehlergebnis“ produzierte.(1)

Das Fazit der BGN:

„Die Feinstaubemissionen des Dieselfahrzeugs waren bei den durchgeführten Messungen mit dem Berner Niederdruckimpaktor im Mittel etwa 3 mal so hoch, wie die der Zigaretten – im zeitlichen Spitzenwert des SMPS betrugen sie sogar das 4-fache.“

So weit, so gut, drei Zigaretten produzieren also „nur“ 1/3 des lungengängigen Feinstaubs, den ein Dieselmotor in 30 Minuten Leerlauf erzeugt. Als ob das nicht schon zu viel wäre.

Die BGN will uns dieses Ergebnis maßgebend für den Stand der Dieselmotorentechnik verkaufen.

Dazu sehen wir und das Fahrzeug, mit dem das Experiment gemacht wurde, näher an:

Die Messungen erfolgten an einem Ford Mondeo TDCi (Common Rail Diesel) mit 2,0 Liter Hubraum, Bj. 2002 dessen Abgaswerte die Euro-3 Norm erfüllt.

Nun muss man wissen, dass Neufahrzeuge mit der Euro-3 Norm gar nicht mehr verkauft werden dürfen, Euro-4 Norm ist längst Pflicht und demnächst greift die Euro-5 Norm.

Darüber hinaus sind moderne Dieselfahrzeuge mit einem höchsteffizienten Wandstromfilter ausgerüstet, der etwa 95% aller Partikelemissionen verhindert.

Man braucht kein Rechenkünstler zu sein, um zu verstehen, was das bedeutet:

Drei gerauchte Zigaretten erzeugen mehr Feinstaub als ein moderner Dieselmotor mit Wandstromfilter, im 30-minütigen Leerlauf, um genauer zu sein: etwa 6 mal so viel, bezogen auf das obige Beispiel.

Die italienischen Forscher (2), die dieses Thema bereits 2004 aufgegriffen haben, hatten also prinzipiell mit ihren Aussagen recht.

Vielen Dank, liebe BGN, damit ist von unabhängiger Stelle also bewiesen, dass Zigaretten mehr Feinstaub ausstoßen als moderne Dieselmotoren.

Abschließend wären aber noch folgende Fragen zu klären:

1. Warum hat die BGN den Versuch mit einem Dieselmotor durchgeführt, der längst nicht mehr Stand der Technik entspricht?

2. Ist es die Aufgabe der BGN, die Schädlichkeit des Passivrauchens zu verharmlosen?

Meine Vermutung ist, dass die BGN die Öffentlichkeit absichtlich desinformiert.

Passivrauchfeinstaub ist eben kein Gesundbrunnen gegenüber Dieselruß, und Gegenteiliges wurde vom DKFZ nie behauptet.

Quellen:

(1)

http://praevention.portal.bgn.de/files/8819/Anlage_2_Garagenversuch.pdf

(2)

G. Invermizzi, A. Ruprecht, R. Mazza, E. Rosetti, A. Sasco, S. Nardini, R. Boffi

Particulate matter from tobacco versus diesel car exhaust: an educational

perspective Tobacco Control 2004; 13:219-221

Studie erhärtet
gesundheitsschädigende Wirkung

Passivrauchen gilt erwiesenermaßen als krebsauslösend. Eine Untersuchung hat nun aufgezeigt, dass Menschen, die am Arbeitsplatz zum Mitrauchen gezwungen sind, ein deutlich erhöhtes Lungenkrebs-Risiko haben

In einem durch die Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gaststätten veranstalteten Symposium „Passivrauch am Arbeitsplatz“ in Mannheim stellten Professor Katja Radon und Professor Dennis Nowak, Institut und Poliklinik für Arbeit-, Sozial- und Umweltmedizin am Klinikum der Universität München (LMU), erstmals eine Berechnung vor, die es ermöglicht abzuschätzen, wie stark nicht rauchende Beschäftigte im Gastgewerbe durch Passivrauch belastet sind.

Die Wissenschaftler haben in der von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geförderten Studie eine Risikoberechnung vorgenommen für den meist tödlich verlaufenden Lungenkrebs. Sie kommen zu dem Resultat, dass in der Gruppe der „Nie-Raucher“, die am stärksten Tabakrauch ausgesetzt waren, das relative Risiko verdoppelt ist. Dieses Ergebnis ist alarmierend für Beschäftigte im Gaststättengewerbe, die in Bars, Kneipen und Diskotheken oft extremen Zigarettenqualm ausgesetzt sind.

Eindeutige Datenlage

In die Auswertung wurden rauchende und ehemals rauchende Beschäftigte des Gastgewerbes nicht einbezogen, da die Abgrenzung des beruflichen vom privaten Risiko schwierig ist.

Im Hinblick auf die Frage, ob Passivrauchen Lungenkrebs verursachen kann, sprechen nach Ansicht von Katja Radon (Mannheim) die Daten für sich: „Im Vergleich zu primär im Privaten durch Passivrauch belasteten nicht rauchenden Büroangestellten ergeben sich demnach zum Beispiel für Kellner in hoch belasteten Bars oder für Diskothekenmitarbeitern Hinweise darauf, dass das Lungenkrebsrisiko bereits nach achtjähriger Vollzeittätigkeit verdoppelt ist.“ An diesen Arbeitsplätzen versterben nach 40-jähriger Tätigkeit 22 von 1000 Nichtrauchern zusätzlich an Lungenkrebs, verglichen mit zwei Lungenkrebsfällen pro 1000 Nichtraucher an gering belasteten Büroarbeitsplätzen.

Keine weiteren Untersuchungen nötig

Dennis Nowak zieht aus den Ergebnissen den Schluss: „Es besteht aus wissenschaftlicher Sicht kein Bedarf, weitere Studien durchzuführen und Entscheidungen damit herauszuzögern. Die Ergebnisse dieser Literaturauswertung werden dem Ärztlichen Sachverständigen Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt werden, damit dieser die Beratung über Erkrankungen durch Passivrauch am Arbeitsplatz prüfen kann.“

Quelle: idw / Gesundheitpro; 26.10.2007

siehe:

http://www.gesundheitpro.de/Passivrauchen-Studie-erhaertet-gesundheitsschaedigende-Rauchen-A071026FLG0Q057832.html